Das Fetha Nagaśt : eine Richtschnur der äthiopischen Kirche?

Franz Amadeus Dombrowski
1986
Eine der für die Äthiopische Kirche bedeutendsten Aussagen enthält Kapitel IV des Fetha Nagast1 betreffend die Patriarchen: «... 42. Was die Äthiopier angeht, ist es ihnen verboten, einen ihrer Gelehrten [Geistlichen] zum Patriarchen zu ernennen; noch dürfen sie einen solchen selbst wählen. Ihr Metropolit untersteht dem Inhaber des Stuhls von Alexandrien. Er ist berechtigt, ihnen ein Oberhaupt einzusetzen, das aus seinem Lande stammt und ihm ergeben ist. Ein so ernannter und mit der Ehre des
more » ... holikos bedachter Metropolit darf nicht dazu übergehen, andere zu Metropoliten zu ernennen, wie Patriarchen zu tun pflegen.»2 Erstaunlich ist, dass die seit der Weihung des ersten Metropoliten Äthiopiens, Frumentius -Abbä Salämä, durch den Patriarchen Alexandriens, Athanasius, im Jahre 328/293 aufgenommene Tradition bis zur Wahl des ersten äthiopischen Metropoliten Abuna Bäsilyos am 14.Januar 1951 und dessen am 29.Juni 1951 folgender Erhebung zum Patriarchen Äthiopiens ununterbrochen in Kraft war. Die Einhaltung vorstehender Vorschrift bedeutet gleichwohl nicht unbedingt Gehorsam gegenüber den Vorschriften des Fetha Nagast. Das ergibt sich daraus, dass sie zwar deklarativen Charakter hat, aber keine Rechtsetzungsnorm ist. Zur Zeit der Einführung des Nomocanons des as-$afï ibn Al-cAssäl im Auftrag des koptischen Patriarchen Qirillos III. (1235)(1236 (1237)(1238)(1239)(1240)(1241)(1242)(1243) nach Äthiopien, wo er im 15./16. Jahrhundert4 übersetzt und als Fetha Nagast bekannt geworden ist, waren die
doi:10.5169/seals-404715 fatcat:pxxzihkp4nhszgwvsxdsoeoe4i