Solange Zweieinhalb – Teil II

Christoph Goos, Fachinformationsdienst Für Internationale Und Interdisziplinäre Rechtsforschung
2016
Gastautor 2016-02-11T09:00:52 von CHRISTOPH GOOS Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem in Teil I dieses Beitrags bereits vorgestellten Beschluss vom 15. Dezember 2015 erklärt, dass das Bundesverfassungsgericht ungeachtet des Solange-Vorbehalts künftig "im Wege der Identitätskontrolle den gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 und Art. 1 Abs. 1 GG unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz uneingeschränkt und im Einzelfall" gewährleisten wird. Was das
more » ... eutet, welche Schwierigkeiten es mit sich bringt und warum der Gesetzgeber dem schon in der Lissabon-Entscheidung formulierten Anspruch, es müsse von Verfassungs wegen genau dieses verfassungsgerichtliche Verfahren geben, in aller Deutlichkeit entgegentreten sollte, wird in Teil II dieses Beitrags ausgeführt.
doi:10.17176/20190517-162138-0 fatcat:z6ts54zdozhuvmpcsopzglzbtq