Mehr davon!: Völkerstrafrecht und das Streben nach Glück

Philipp Eschenhagen, Fachinformationsdienst Für Internationale Und Interdisziplinäre Rechtsforschung
2019
In seinem Beitrag "Neues Tribunal, neues Glück?" vom 12. Juni 2019 stellt Simon Gauseweg umfassend die Möglichkeiten einer völkerstrafrechtlichen Aufarbeitung des "Islamischen Staats" dar. Es geht ihm dabei nicht nur um eine reine Darstellung, sondern auch um eine Bewertung, "ob das Völkerstrafrecht von der Aufarbeitung des Konflikts (...) profitieren kann oder ob die Gefahr eines Rückschritts besteht." In eine ähnliche Richtung zielt der Beitrag "Endlich! Erster Haftbefehl gegen einen
more » ... Vertreter des syrischen Assad-Regimes" von Boris Burghardt, wenn er die Durchbrechung der Straflosigkeit des Assad-Regimes zelebriert. Beiträge dieser Art nehmen eine besondere Stellung in der (Völker-)Rechtswissenschaft ein: Sie sind weder rechtsdogmatischer noch rechtstheoretischer oder rechtsphilosophischer Art, sondern praktischer Natur. Sie untersuchen lediglich, wie (und wodurch) das Völkerstrafrecht profitieren und sich stärker ausbreiten kann. Dabei geht es nicht darum, wie das Rechtsgebiet an Tiefe und Differenziertheit gewinnen kann oder darum, einzelne Rechtsfragen zu erörtern. Diese Beiträge haben vielmehr zum Ziel, die Schlagzahl internationaler Strafverfolgung zu erhöhen. So schreiben beispielsweise Wolfgang Kaleck und Andreas Schüller: "Countless international crimes have been committed in Syria (...). This tragedy can contribute to a further development and strengthening of international-crime prosecutions (...)."
doi:10.17176/20190628-112611-0 fatcat:v5dbl3gkbfa5pdkzmhqh4m5dxi