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Aufbereitung und statistische Analysen von Radardaten für Fluglärmberechnungen
2020
Das Verfahren zur Berechnung von Fluglärm nach Fluglärmgesetz [1] in Deutschland ist in der AzB [2] festgelegt. Die dafür nötige Datengrundlage ist in der AzD [3] beschrieben. Sie beinhaltet flughafenspezifische Daten, wie geografische Angaben der Start- und Landbahnen, Flugrouten bzw. -strecken und Verkehrszahlen sowie die Luftfahrzeugklassen (Lfz-Klassen) als flughafenunabhängige Daten. Radardaten, die von den Flughäfen aus flugsicherheitstechnischen Gründen erhoben und gespeichert werden,
doi:10.25967/530011
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