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Über den inventarisatorischen Umgang mit der Architektur nach 1945. Oder: Wie alt müssen Kulturdenkmale sein?
2014
Volker Osteneck: Über den inventarisatorischen Umgang mit der Architektur nach 1945 Oder: Wie alt müssen Kulturdenkmale sein? Seit etwa 15 Jahren hat sich die Spannbreite dessen, was Kulturdenkmal sein kann, erheblich vergrößert. So gelangten zunächst Zeugnisse der Zeit zwischen 1871 und 1918, also zwischen Gründerzeit und Nach-Jugendstil, der Zeit des "zweiten Kaiserreiches", in den Rang von Denkmalen, dabei nicht nur Großobjekte wie Kirchen oder öffentliche Bauten, sondern auch Bürgerhäuser
doi:10.11588/nbdpfbw.1988.2.13817
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