Strafgefangene in den Justizvollzugsanstalten Thüringens
[article]
Martin Kleinsteuber, University, My, University, My, Thüringer Landesamt Für Statistik
2019
Die Strafvollzugsstatistik wird als koordinierte Länderstatistik auf der Grundlage der Vollzugsgeschäftsordnung (VGO) des Thüringer Ministeriums für Justiz, Siebter Teil, durchgeführt. Zum einen wird monatlich anhand von Meldungen der Justizvollzugsanstalten Thüringens an die Justizverwaltung, die an das Thüringer Landesamt für Statistik zur statistischen Erfassung und Aufbereitung weitergegeben werden, deren Belegung nach den Merkmalen Untersuchungshaftvollzug, Vollzug von Freiheitsstrafen,
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... endstrafvollzug, sonstiger Freiheitsentzug einschließlich Sicherungsverwahrung sowie Altersgruppen der inhaftierten Untersuchungsgefangenen und Vollzugsdauer der Freiheitsstrafen ermittelt. Die vorübergehend abwesenden Untersuchungshäftlinge und Strafgefangenen sind hier nicht einbezogen, ihre Anzahl wird nachrichtlich mitgeteilt. Wesentlich detaillierter, jedoch nur bezogen auf den Vollzug von Strafhaft und dementsprechend ohne Einbeziehung der Untersuchungshaft und des sonstigen Freiheitsentzuges, sind die Angaben bei der jährlichen Stichtagserhebung, bei der jede Justizvollzugsanstalt über jeden Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten -ausgenommen zu Strafarrest Verurteilte -, der am 31. März des Jahres um 24.00 Uhr inhaftiert oder zu diesem Zeitpunkt nur vorübergehend abwesend ist eine Zählkarte ausfüllt. Dort sind detaillierte Angaben zum Delikt, zur Person (anonym) und zu Vorstrafen enthalten. Ausgehend von der Gesamtbelegung der Justizvollzugsanstalten sollen diese Angaben in diesem Aufsatz näher betrachtet werden. Es ist hier anzumerken, dass die Strafvollzugsstatistik zwar in gewissem Maße auch die Straftaten reflektiert, aber die Situation im Land, im Gegensatz zur Strafverfolgungsstatistik, die in Thüringen erst 1997 eingeführt wurde, nur mit großen Einschränkungen widerspiegelt. Zum einen erscheinen die Täter, die aufgrund der Schwere des Delikts zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, über all die Jahre immer wieder in der Statistik, während zu geringen Haftstrafen Verurteilte eventuell ebenso wie auf Bewährung Verurteilte bei der jährlichen Stichtagserhebung gar nicht erfasst werden. Zum anderen führen auch Verlegungen von Strafgefangenen in und von Strafvollzugsanstalten anderer Bundesländer zu Veränderungen im Ergebnis.
doi:10.15496/publikation-32450
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