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Zur Indikationsstellung für den künstlichen Abort wegen psychischer Krankheit1)
1908
Deutsche Medizinische Wochenschrift
Nervenarzt in Mannheim. Es gibt ängstliche Aerzte, welche eine öffentliche Aussprache über den kiinstiichen Abort für bedenklich halten, besonders dann, wenn dabei etwas minder strenge Grundsätze vertreten werden, als sie sonst im allgemeinen festgesetzt worden sind. Wenn eine solche Furcht auch nicht ganz unberechtigt ist im Hinblick auf die Möglichkeit einer miübräuch-
doi:10.1055/s-0029-1186505
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