Reichsfürstliches Feiern. Die Welfen und ihre Feste im 13. Jahrhundert [chapter]

Detlef [Hrsg.] Altenburg, Jörg [Hrsg.] Jarnut, Hans-Hugo [Hrsg.] Steinhoff
2011
Als auf dem Mainzer Hoftag des Jahres*.1235/ der über ein Jahrhundert währende Streit zwischen Staufern und Weifen beigelegt wurde, vereinbarten Kaiser Friedrich II. und Otto das Kind, die Enkel Friedrichs I. Barbarossa und Heinrichs des Löwen, eine für die Verfassungs geschichte des Reiches folgenreiche Abmachung. Indem Friedrich II. auf seine Ansprüche auf Braunschweig verzichtete und Otto das Kind dem Reich seinen Lüneburger Allodialbesitz auftrug 1 , entstand ein neues Reichsfürstenrum, mit
more » ... dem Otto belehnt wurde 2 . Mit einigen Wandlungen hatte das Fürstentum Braunschweig-Lüneburg bis in unser Jahrhundert hinein Bestand 3 . Nach der versuchten Erhebung der Markgrafschaft Namur im 12.Jahrhundert 4 handelte es sich dabei um den ersten erfolgreichen Versuch, den Kreis der sich seit dem 12. Jahrhundert abschließenden principes des Reiches 5 zu erweitern. Für das weifische Haus besaß der Akt von Mainz eine entscheidende Bedeutung, und die mit Goldbulle versehene Urkunde Kaiser Friedrichs II. wurde im Samtarchiv des Hauses als wertvolle P reziose bewahrt 6 . Den Wert der Erhebung in den Reichsfürstenstand vermag man nur aus der Geschichte der hochmittelalterlichen Auseinandersetzungen zwischen Staufern und Weifen zu verstehen, die hier wenigstens in gröbsten Andeutungen angesprochen werden sollen: Auf dem berühmten Hoftag von Gelnhausen im Jahr 1180 7 hatte Friedrich I. Barbarossa nämlich seinen Vetter Heinrich den Löwen, bis dahin Herzog von Sachsen und Bayern, durch den Einzug der
doi:10.11588/heidok.00011918 fatcat:rlylnzudunhy7idexqrcyv2ige