II. Nochmals zur δίϰη έξούλης

J. H. Lipsius
1918 Zeitschrift der Savigny-Stiftung fur Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung  
in Leipzig. Den Fehdehandschuh, den Rabel in seinem Aufsatz Δίκη εξούλης und Verwandtes i. d. Ztschr. XXXVI, besonders S. 353f. im Namen der Rechtshistoriker den philologischen Arbeitern am griechischen Recht hinzuwerfen sich berufen geglaubt hat, meinerseits aufzunehmen i. d. Ztschr. XXXVII S. Iff., bestimmten mich nicht sowohl die gegen mich gerichteten Angriffe, als, wie ich sofort hervorhob, die Bedeutung, die der Streitfrage für die Bewertung unserer Quellen zur Kenntnis des griechischen
more » ... chtes zukommt. Eben diese methodische Bedeutung der Frage macht es mir auch zur unerläßlichen, wenngleich wenig erfreulichen Pflicht, die Entgegnung Rabeis im vorjährigen Bande d. Ztschr. S. 296ff. nicht unerwidert zu lassen. Ich werde bemüht sein, mich möglichst kurz zu fassen ; wenn es ohne Wiederholung von schon Gesagtem nicht abgeht, so trifft nicht mich die Verantwortung dafür. Vor allem gilt es, den Gegenstand des Streites gegen jede Verdunkelung sicherzustellen. In Frage steht der Wert, den die Angaben der griechischen Lexikographen über die δίκη εξούλης beanspruchen dürfen, in erster Linie aus bald ersichtlichem Grunde die des Harpokration in seinem Lexikon zu den zehn Rednern. Meinen Standpunkt habe ich mit vollkommener Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht S. 5 in Sätzen, die ich wieder hersetzen muß: 'Wie sorgfältig und gewissenhaft Harpokration oder seine Quelle in der Ausbeutung der Redner verfahren ist, das beweist eine Nachprüfung der Artikel, bei denen durch Erhaltung der von ihm angezogenen Reden eine Kontrolle ermöglicht ist. Selbstverständlich sind wir dadurch nicht der Verpflichtung überhoben, seine Angaben nachzuprüfen, soweit unsere Brought to you by | Nanyang Technological University Authenticated Download Date | 6/14/15 4:09 AM
doi:10.7767/zrgra.1918.39.1.36 fatcat:i3qbt5coqjb6rcsdsxgc4d5z44