Strafanzeige

1971 Kritische Justiz  
An die Staatsanwaltschaft beim Landgericht 2. Hamburg Wir erstatten hiermit STRAFANZEIGE gegen I. den Hamburger Polizeipräsidenten Redding, 2. drei weitere Polizeibeamte. Frankfurt/Main, den .13. IO. 7I Es besteht der dringende Verdacht, daß sich die Beschuldigten I. einer Nötigung ( § 2.40 StGB). 2. einer Körperverletzung im Amt ( § 340 StGB), J. einer Pflichtverletzung des Vorgesetzten ( § 357 StGB) strafbar gemacht haben, indem sie am 2.2.. Oktober I97I die am selben Tage festgenommene
more » ... Schiller gegen ihren Willen und unter Anwendung von Gewalt zu einer öffentlichen Zurschaustellung vor Presse und Fernsehen gezwungen haben. Damit wurde Margit Schiller in geradezu mittelalterlicher Weise an den Pranger gestellt. Eine solche Erniedrigung verstößt gegen Art. 3 der Europ. Menschenrechtskonvention und das grundgesetzlich geschützte Recht auf Achtung der Menschen würde. Die Verletzung dieser Menschenrechte wiegt um so schwerer, als jeder so lange als unschuldig gilt, wie seine Schuld nicht nachgewiesen ist (Art. 6 Europ. Menschenrechtskonvention). Da die Polizei über Fotos der Festgenommenen verfügte, können weder das Informationsinteresse der Offentlichkeit noch die Ermittlungsinteressen der Polizei die Brutalität einer solchen Fernsehhinrichtung rechtfertigen. Für die Mitglieder der Redaktion Thomas Blanke Ulrich Stascheit Alexander von Brünneck
doi:10.5771/0023-4834-1971-4-420 fatcat:f7cxax6prjb7vltwrfolsfoole