Perspektiven von Rechtsstaat und Demokratie

Ulrich K. Preuß
1989 Kritische Justiz  
Perspektiven von Rechtsstaat und Demokratie~:- I. In der kurzen Geschichte des Rechtsstaats und der noch kürzeren der Demokratie in Deutschland hatte man eigendich immer nur Anlaß, die Perspektiven für deren Fortenrwicklung in düsteren Farben zu malen. Bereits das sehr schnelle Verblassen der Kanr'schen emphatisch-vernunftrechtlichen Begründung des Rechtsstaats bei den meisten sta:ltsrechtlichen Autoren des !9.Jhdts.' und die daraus resultierende theoretische und praktische Trennung des
more » ... aats von der Demokratie verhie~ ßcn für beide nichts Gutes . In der konstirutioneUen Theorie bis 1919 blieb der Rechtsstaat ein blutleeres und höchst verletzliches Regelwerk gegenüber einer machcvollen, politisch dominierenden und mit den Insignien der Staatshoheit ausgestatteten Exekutive, während sich das demokratische Element auf das gleiche Wahlrecht für Männer beschränkte -und auch das nur im Reich . Als dann /9l9 mit dem allgemeinen Wahlrecht für Männer und Frauen, dem Verhältniswahlrecht, der parlamentarischen Verantwortung der Regierung und den sozio~politischcn Grundrechten der Meinungs-, Presse-, Versammlungs-. Vereinigungs-und Koalitionsfreiheit die konsritutionellen Voraussetzungen für eine politische Demokrarie geschaffen waren, waren die gesellschaftlichen Voraussetzungen für ihr Funktionieren schon brüchig geworden. In der Weimarer Verfassung zeigten siel, in voller Deutlichkeit die strukturellen Probleme und krisenhaften Widersprüche einer politischen Demokratie. die auf einer kapitalistischen Ökonomie aufruht. Der bislang unter dem repressiven Schild einer monarchisch-autoritären Scaatsbürokratie in der »bürgerlichen« Gesellschaft der Individuen' gefesselte und eingekapselte KJassenamagonismus betrat die politische Arena; die politischen Ansprüche der lohnabhängigen Massen sahen sich einem hochorganisierten bürokratisch-industriell-kapitalistischen Machtkomplex konfromien. dessen politisch-rechtliche Ordnung nach dem liberalen Konzept des demokratischen Rechtsstaates obsolct war, ohne daß die sozialistische Bewegung die Kraft gehabt hätte, einen den Bedürfnissen der demokratischen Massengesellschaft entsprechenden eigenen politischen Ordnungsentwurf durch"Zusetzen. Die demokratische Legalität wurde "Zwischen den Mühlsteinen der Staatsbürokratie, die • Von •• g ,ur dem Symposion .Demokralle und Rech, und S"~i,. -10 Jahre Knmchc JUStiZ am ,s.IJ6. Oktober '988 U1 Fr.U1kfun/M.
doi:10.5771/0023-4834-1989-1-1 fatcat:n23aruad4vd75cccuvl73f7uga