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Entwickelungsgang der Erbfähigkeit juristischer Personen
1869
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Germanistische Abteilung
Die Ordner de« Römischen Recht». 293 den enßllßLMLNs und den 8uece88ion8, durch welche die Ordnung der menschlichen Gesellschaft fortgesetzt wird. Diese Successionslehre befaßt das Intestat-und testamentarische Erbrecht, welches in der Octavausgabe den dritten Band bildet. Der zweite Hanpttheil, das öffentliche Recht, bildet nur einen Anhang zu dem Privatrecht, bei dem letztern sucht Domat das Römische Recht als ratio 8cnM hinzustellen, was bei dem öffentlichen Recht unthunlich erschien. In der
doi:10.7767/zrgga.1869.viii.1.293
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