Entwickelungsgang der Erbfähigkeit juristischer Personen

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1869 Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Germanistische Abteilung  
Die Ordner de« Römischen Recht». 293 den enßllßLMLNs und den 8uece88ion8, durch welche die Ordnung der menschlichen Gesellschaft fortgesetzt wird. Diese Successionslehre befaßt das Intestat-und testamentarische Erbrecht, welches in der Octavausgabe den dritten Band bildet. Der zweite Hanpttheil, das öffentliche Recht, bildet nur einen Anhang zu dem Privatrecht, bei dem letztern sucht Domat das Römische Recht als ratio 8cnM hinzustellen, was bei dem öffentlichen Recht unthunlich erschien. In der
more » ... Lehre des öffentlichen Rechts stellt Domat die monarchische Regierung, beschränkt durch dm Zweck, die göttliche Ordnung aufrecht zu halten, als die vorzüglichere hin, und giebt an, wie diese Ordnung durch die verschiedenen Staatseinrichtungen aufrecht erhalten werde. Das vierte und letzte Buch des öffentlichen Rechts handelt kurz vom Civil-und Criminalprozeß. Die Darstellung des Privatrechts von Domat hat viel Interesse, aber das Römische Recht ist nicht hinreichend erörtert ').
doi:10.7767/zrgga.1869.viii.1.293 fatcat:fz6mjsxy4jaxljfjyjnb34bsg4