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Folgenlose Verstöße
2021
Am 12. Januar 2021 hat der Bundesrechnungshof seinen Bericht zur Fraktionsfinanzierung veröffentlicht. Wenig überraschend hat er darin strukturelle Defizite bei der Verwendung und der Kontrolle der Mittel festgestellt. Die Probleme sind seit langem bekannt, was es endlich braucht, sind gesetzliche Regelungen. Eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung In Angelegenheiten von besonderer Bedeutung ( § 99 BHO) kann der Bundesrechnungshof gegenüber den gesetzgebenden Verfassungsorganen berichten.
doi:10.17176/20210122-071150-0
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