Folgenlose Verstöße

Heike Merten, Fachinformationsdienst Für Internationale Und Interdisziplinäre Rechtsforschung
2021
Am 12. Januar 2021 hat der Bundesrechnungshof seinen Bericht zur Fraktionsfinanzierung veröffentlicht. Wenig überraschend hat er darin strukturelle Defizite bei der Verwendung und der Kontrolle der Mittel festgestellt. Die Probleme sind seit langem bekannt, was es endlich braucht, sind gesetzliche Regelungen. Eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung In Angelegenheiten von besonderer Bedeutung ( § 99 BHO) kann der Bundesrechnungshof gegenüber den gesetzgebenden Verfassungsorganen berichten.
more » ... ese besondere Bedeutung hat der Bundesrechnungshof im Falle der Fraktionsfinanzierung jetzt erneut gesehen und Parlament und Regierung mit seinem "Bericht zu strukturellen Defiziten bei der Verwendung und Kontrolle der den Fraktionen nach dem Abgeordnetengesetz zur Verfu#gung gestellten Geldund Sachleistungen" darüber informiert, dass die staatlichen Mittel, die aus dem Bundeshaushalt an die Fraktionen im Deutschen Bundestag fließen, zweck-und damit rechtswidrig eingesetzt werden können, ohne Rückforderungen oder andere Sanktionen befürchten zu müssen.
doi:10.17176/20210122-071150-0 fatcat:fg2fzomf4rbwvav4xgdf26glbe