Standesangelegenheiten

1899 Deutsche Medizinische Wochenschrift  
A. Oppenheimer, Juristisches Handbuch für praktische Aerzte, mit spezieller Berücksichtigung der bayerischen Gesetzgebung. Würzburg, Unad & Co., 1898. 2,20 M. Ref. J. Schwalbe (Berlin). Die oft ausgesprochene Mahnung, dass der Arzt sich sowohl mit denjenigen Bestimmungen des Straf-, Civil-und Verwaltungsrechts, die fur jeden Burger wissenswerth sind, als auch besonders mit (len Paragraphen, welche für die ärztliche Praxis von Bedeutung sind, vertraut maclien soll, diese Mahnung kann nicht oft
more » ... nug wiederholt werden. Einige eclatante Fälle der letzten Zeit beweisen aufs neue, wie leicht der Arzt in die Lage kommen kann, seine Unkenntniss in der Gesetzeskunde schver zu büssen. Mit dem Studium der socialpolitischen Gesetze ist es nicht abgethan; auch die wesentlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts müssen voll berücksichtigt werden.
doi:10.1055/s-0029-1200238 fatcat:evxsymvorvguhgys3hqms3mhje