Die delegierte bzw. direkte Durchführung der medizinischen Psychotherapie. Überlegungen der SGP, der SGKJPP sowie der FMPP

2003 Schweizerische Ärztezeitung  
Die medizinische Psychotherapie ist unabdingbarer Teil der psychiatrischen Behandlung Die SGP, die SGKJPP und die FMPP vertreten grundsätzlich die Meinung, dass die fachärztliche Komponente bei der psychotherapeutischen Behandlung in den Leistungen zur Grundversorgung im Rahmen von KVG und TARMED beibehalten werden sollte. Der nachfolgende Text ist das Ergebnis ständig fortdauernder Überlegungen, die seit mehreren Monaten innerhalb unserer Berufsverbände angestellt werden. Der Beschluss, einen
more » ... eil dieser Überlegungen zu veröffentlichen, wurde kürzlich von den Delegierten der beiden Gesellschaften gefasst. 4 Mit diesem Dokument soll die Rolle der medizinischen Psychotherapie im Bereich des «mental health» gestützt und gestärkt, die Terminologie klarer gestaltet, die aktuellen Überlegungen der SGP, der SGKJPP und der FMPP im Bereich der medizinischen Psychotherapie allgemein und in der delegierten Psychotherapie (eine sowohl im KVG als auch im TARMED vorgesehene ärztliche Leistung) dargestellt und eine Reihe von Vorschlägen für die Partner im Bereich des «mental health» formuliert werden. Medizinische Psychotherapien sind Behandlungsleistungen, die bei psychiatrischen Erkrankungen vorgenommen werden. Im Bereich der Psychiatrie stellen sie ein spezielles Behandlungselement unter anderen dar. Die in Form einer ärztlichen Behandlung vorgenommenen Psychotherapien stellen zudem nur einen Teil der gesamten möglichen Anwendungen in diesem Bereich dar. Ihre Effizienz und Angemessenheit wurden durch Studien zu den verschiedenen psychiatrischen Behandlungsweisen eindeutig bestätigt. Die delegierte Psychotherapie ist eine Form der Psychotherapie, die eine spezielle fachliche Ausbildung erfordert: Bestandsaufnahme Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass alle schweizerischen Ärzte psychotherapeutische Behandlungen delegieren dürfen. Das Gesetz gibt dabei die Rahmenbedingungen für die delegierte Psychotherapie vor und spricht auch die Verantwortlichkeit des Delegierenden (Überwachung der Behandlung) an. Es enthält jedoch keinerlei Aussagen zur psychotherapeutischen Ausbildung des Delegierenden. Gerade zu diesem Punkt aber sollten Überlegungen angestellt werden, will man nicht in eine mögliche Sackgasse geraten. Im TARMED wird die delegierte Psychotherapie als ärztliche Leistung beibehalten und ihre Abrechnung auf Fachärztinnen und -ärzte für Erwachsenen-, Kinder-und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie beschränkt. Dieser Ansatz hat den Vorteil, der delegierten Psychotherapie einen fachärztlichen Charakter zu bescheinigen und, was das Wesentliche ist, das Hauptaugenmerk ganz direkt auf die Ausbildung und die erforderlichen Qualifikationen zur Ausübung der Psychotherapie und im weiteren Sinne auch der delegierten Psychotherapie zu richten. Unsere Gesellschaften begrüssen Entwicklungen, die sich unmittelbar auf die Qualität beziehen. Im Gegensatz zu dem, was manch einer unterstellen mag, geht es nicht darum, sich auf standespolitische Positionen zurückzuziehen, sondern vielmehr darum, die Qualität einer fachlich hochspezifischen Behandlung und somit die Sicherheit der Patientinnen und Patienten, die dieser Art von Behandlung bedürfen, zu bewahren. Vor diesem Hintergrund vertreten unsere drei Gesellschaften den Standpunkt, dass -solange es kein eigenes Gesetz zur Ausübung der Psychotherapie in der Schweiz gibt (was bis dato weder vom BAG noch von den Psychologinnen und Psychologen anvisiert wird) -die delegierte Psychotherapie ein notwendiges und wirksames a Präsident der SKSP 2 , SGP-und FMPP-Vorstandsmitglied. b Präsident der FMPP 3 . c SGKJPP-Vorstandsmitglied und Mitglied SKSP.
doi:10.4414/saez.2003.09536 fatcat:dgjuibw7lvglhe2vvenngtaebq