Pharmacovigilance und Spontanmeldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen 10 Jahre nach Inkrafttreten des Heilmittelgesetzes

2013 Schweizerische Ärztezeitung  
Swissmedic WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 4 Pharmacovigilance und Spontanmeldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen 10 Jahre nach Inkrafttreten des Heilmittelgesetzes Das Ziel der Pharmacovigilance [1] besteht darin, die Kenntnis über bekannte unerwünschte Arzneimittel wirkungen (UAW ) zu erweitern und -seltener -neue UAW zu identifizieren und diese Informationen den me
more » ... n Fachkreisen und den Patienten zugänglich zu machen. Ein gutes Beispiel für ein bekanntes Risiko ist die Schwierigkeit, bei jungen Frauen unter hormonalen K ontrazeptiva die Diagnose einer Lungenembolie zu ver muten. Ein Beispiel für ein neues Risiko ist die Nephro gene Systemische Fibrose (NSF) bei Patienten mit Nieren insuffizienz nach Verabreichung eines Gadolinium Kontrastmittels. Besonders wichtig ist, dass die an Swiss medic berichteten Meldungen, ob von medizinischen Fachpersonen stammend oder nicht, genaue Angaben zu d en unerwarteten Aspekten und zum neuartigen C harakter der UAW enthalten. Die «Good Pharmaco vigilance Practice» legt Qualitätskriterien für UAW Meldungen fest. Der vorliegende Artikel gibt den aktuel len Stand im Jahr 2012 wieder. Ausserdem weist er auf die Meldepflicht und die Voraussetzungen hin, die es Swissmedic ermöglichen, die Arzneimittelsicherheit zu verbessern.
doi:10.4414/saez.2013.01184 fatcat:pbaj4voj7vc25kddsxizw7kp6a