III. Fortbildung und Einsatz der Volksrichter (1946–1952)
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Volksrichter in der SBZ/DDR 1945 – 1952
Betrifft: Die Fortbildung der Absolventen der Richterlehrgänge Die Absolventen der Richterlehrgänge bedürfen, wie von ihnen selbst allenthalben anerkannt worden ist, bis auf weiteres noch einer besonderen systematischen Betreuung, da sie während ihrer kurzfristigen Ausbildung nur grundlegende Kenntnisse und Einsichten haben erlangen können. In der Praxis werden sie naturgemäß in erster Linie praktische Fähigkeiten und Kenntnisse vermissen. Hier wird ihnen die beste Hilfe von erfahrenen,
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... ch geschulten Richtern und Staatsanwälten gewährt werden; diese Hilfe durch zusammenfassende, allen Absolventen zugute kommende besondere Veranstaltungen zu ergänzen, bleibt eine Aufgabe, die sowohl in den Ländern (Provinzen), vorzugsweise von den Leitern der Lehrgänge, wie zentral von der Deutschen Justizverwaltung in Angriff genommen werden muß. Ich begrüße die an mehreren Stellen bereits geäußerte Absicht der Lehrgangsleiter, mit den Absolventen durch Fernunterricht oder gelegentliche Aussprachen laufend in Gedankenaustausch zu bleiben. Als eine Ergänzung solcher Pläne werden die Schulungsbriefe 3 wirken, die die Deutsche Justizverwaltung zur Förderung sowohl der ohne juristische Vorbildung im Amte befindlichen Richter und Staatsanwälte wie der Lehrgangsabsolventen zu versenden gedenkt. Diese Briefe werden Fragen, die in der Praxis besonders wichtig sind und die erfahrungsgemäß dem Anfänger oft Schwierigkeiten machen, in einer den Bedürfnissen der Praxis angemessenen knappen Form und in zwangloser Zeit-und Reihenfolge behandeln; für ihren Inhalt tragen nur die Verfasser die Verantwortung. Die Briefe werden durch Fälle, die in der Praxis häufige Themen zum Gegenstand haben, die theoretischen Darlegungen und praktischen Hinweise zu ergänzen und zu beleben suchen. Die Lösung solcher Aufgaben wird regelmäßig in dem folgenden Brief mitgeteilt werden; auch sie ist als persönliche Ansicht der Verfasser zu werten. Diese werden sich für einen im Einzelfall erwünschten Meinungsaustausch zur Verfügung halten und Vorschläge zur Behandlung besonderer Gegenstände gern entgegennehmen; Schreiben solcher Art bitte ich an die Abteilung Ausbildung in der Deutschen Justizverwaltung unmittelbar richten zu lassen.
doi:10.1524/9783486703023.204
fatcat:dact6d5umng5lpg67qk4xcjusm