Die Ausgrabung auf dem Münsterplatz in Bonn

Hans Lehner
2018
Ende Oktober 1924 wurden bei Verlegung eines Telephonkabels auf dem Münsterplatz in Bonn dicht bei der sogenannten Gerichtssäule zwei steinerne Särge in geringer Tiefe gefunden, die vom Provinzialmuseum auf eine sofortige Benachrichtigung des Telegraphenbauamtes hin weiter frei gelegt und untersucht wurden. Hieran schloß sich, da die Funde sich mehr ten, eine weitere Ausgrabung, welche sich zunächst von der Gerichtssäule bis zur nördlichen Abschlußmauer des Münsters erstreckte und später auch
more » ... f einige Stellen im Münster selbst sowie im Kreuzgang ausgedehnt wurde. Die Untersuchung fand unter der Leitung der Beamten des Provinzial museums durch städtische Arbeiter statt, welche das städtische Tiefbauamt zur Verfügung stellte. Bei den Vermessungen wurden wir vom städtischen Vermessungsamt freundlichst unterstützt; für die weitgehende Duldung der Ausgrabungen im Münster selbst und im Kreuzgang sind wir Herrn Dechant Hinsenkamp und dem Kirchenvorstand von St. Martin zu besonderem Danke verpflichtet. Die Stadtverwaltung brachte der Ausgrabung lebhaftes Interesse entgegen und so waren die äußeren Umstände sehr günstig. Hinderlich war allerdings in mancher Hinsicht die gebotene Rücksichtnahme auf den gerade an dieser Stelle sehr lebhaften Verkehr und vor allem auf die zahlreichen Leitungsrohre und Kabel, welche die Ausgrabungsstelle durch querten oder dicht an ihr vorüberführten. Die Unvollständigkeit des Aus grabungsplanes ist in erster Linie auf diesen Umstand zurückzuführen. I. Die Ausgrabiingsergebiiis.se. Bekanntlich liegt der Fußboden des heutigen Münsters nicht unwesent lich tiefer als die heutige Oberfläche des Münsterplatzes; man steigt von diesem acht Treppenstufen zum nördlichen Eingang des Münsters hinunter. Der heutige Höhenunterschied beträgt rund 1,20 m. Die Ausgrabung hat nun zunächst gezeigt, daß dieser Höhenunterschied nicht etwa auf einer modernen Aufhöhung des Münsterplatzes etwa durch Schuttanhäufungen, wie man wohl geglaubt hat, beruht, sondern daß er natürlich ist. In der
doi:10.11588/bjb.1925.0.45234 fatcat:mzbaecx6prh6ffn2mtzk2rdh6y