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Eine altbabylonische (?) Gruppenplastik
1920
Orientalistische Literaturzeitung
Trotz dieser vertragsmässig festgelegten Sicherung kam es später doch zu einer Einspruchsklage, WBD 31, und zwar ist die Klägerin Hissatum, eine Tochter des ehemaligen Eigentümers. Bei diesem Schwindelmanöver muss aber auch ihr Vater Halikum mitbeteiligt gewesen sein, jedenfalls lebte er noch, denn bei der Abweisung der Klage werden sie beide erwähnt und gleichzeitig werden sie vermahnt, keine weitere Einspruchsklage zu unternehmen. Auf irgendeine Strafe wegen wiederrechtlichen Klagens wird
doi:10.1524/olzg.1920.23.16.9
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