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50. Findet Art. 153 Abs. 2 RVerf. auf die Entziehung subjektiver öffentlicher Rechte Anwendung? Verstößt dagegen insbesondere die Aushebung einer auf besonderem öfsentlichrechtlichen Titel beruhenden Schulunterhaltungspflicht?
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1930
Band 129
Die Revision erhebt gegen die Annahme der Verantwortlichkeit des Viertbeklagten keinen besonderen Angriff. Was sie gegen die Mitverurteilung der übrigen Beklagten zur Leistung des Ofsenbamngseides auf das "Inventarverzeichnis" einwendet, beruht im wesentlichen auf tatsächlichen Voraussetzungen, die dem feststehenden Sachverhalt widersprechen. Die Revision geht nämlich davon aus, daß der Viert beklagte als einzelner Miterbe ein Inventar errichtet habe, dessen Ausstellung den übrigen Erben, auch
doi:10.1515/9783112334744-050
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