10. Entwicklung der Ausgaben für Hinterbliebenenversorgung [chapter]

Ausgabenprojektion, Reformszenarien und Rücklagenbildung der Beamtenversorgung in der Bundesrepublik Deutschland  
Die Versorgungsleistungen, die Witwen und Witwer im Falle des Ablebens eines Beamten erhalten, wurden bereits ausführlich in Abschnitt 2.2 beschrieben. Ausgehend von dem geschlechts-und altersspezifischen Aufbau des derzeitigen Bestands an Witwen und Witwern und der Beamtenpopulation soll nun eine Projektion der zukünftigen Versorgungsausgaben für Witwen und Witwer durchgeführt werden. Anzahl der Witwen und Witwer im Status quo Insgesamt gab es im Basisjahr 2009 beim Bund und den 16
more » ... n rund 174.700 Empfänger von Witwen-bzw. Witwerleistungen. Davon sind 164.800 Frauen und rund 9.900 Männer. Dieser deutliche Unterschied lässt sich zum einen mit der höheren Lebenserwartung von Frauen erklären, aber auch damit, dass der Ehemann im statistischen Durchschnitt einige Jahre älter ist als seine Ehefrau. Außerdem verfügen Witwer häufiger als Witwen über eine Rentenanwartschaft aufgrund eigener Erwerbstätigkeit, die, zumindest zum Teil, mit dem abgeleiteten Versorgungsanspruch verrechnet wird. Die altersspezifische Betrachtung zeigt, dass ab dem 75. Lebensjahr ein deutlicher Anstieg der Empfängerinnen von Witwenpensionen auftritt (vgl. Abbildung 77). Das Maximum wird bei den Witwen in der Altersklasse von 84 Jahren mit knapp über 7.000 Empfängerinnen erreicht. In der Folge nehmen die Empfängerzahlen dann wieder stark ab. Insgesamt nur rund 1.800 Witwen und 300 Witwer entfallen auf die neuen Bundesländer. Dies lässt sich damit erklären, dass in der ehemaligen DDR, wie bereits erläutert, der Status des Berufsbeamten nicht existierte. Erst nach der Wiedervereinigung wurden ab 1990 wieder Verbeamtungen in den fünf neuen Bundesländern durchgeführt. Bis heute ist daher der Versorgungsfall in nur recht wenigen Fällen eingetreten, entsprechend niedrig fällt in Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg dann auch die Anzahl der Bezieher von Hinterbliebenenversorgung aus.
doi:10.3726/978-3-653-03922-1/24 fatcat:ullc6k2kcfck5l6yuffzwg3l3u