Das Zwickauer Stadtrechtsbuch

Hans Planitz
1917 Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Germanistische Abteilung  
Miszellen. 321 Qdi Vv. Diese drei letzten Fälle sind die drei erwähnten Interpolationen, die in AV. stehen, hier nicht. In den meisten Fällen ist also nur eine der fünf Hss. abweichend, während bei den Übereinstimmungen sich in der Hälfte der untersuchten Fälle eine Mehrheit fand. Ein weiteres Ergebnis habe ich nicht finden können. Wie im einzelnen die fünf Hss. unter sich verwandt sind, zu welcher Klasse die Vorlage von AV gehört -wahrscheinlich zur Q-Klasse -und wie sie mit jeder der fünf
more » ... zusammenhängt, läßt sich nicht feststellen, und somit auch nicht die Zeit, in der AV. entstanden ist. Die älteste fest datierbare der fünfHss. ist im Jahrel359 entstanden 1 ), aber für sie treten natürlich ihre Vorlagen ein. Immerhin wird man -wegen der Berührungen von AV. mit dem kleinen Kaiserrecht -annehmen können, daß AV. nicht vor dem Anfang des 14. Jahrhunderts entstanden ist. Worauf es ankommt, ist das, daß sich AV. in einen engbegrenzten, von der Urform des Lehnrechts schon mannigfach abweichenden Hss.-Kreis hineinstellen läßt. Das ist letzten Endes der zwingende Beweis dafür, daß AV. eine Bearbeitung des Lehnrechtes und nicht etwa ein erster Versuch oder Vorlage für das Werk Eikes von Repgow ist. Rostock i. M. Dr. Richard Moeller. !) Or = Havn I (Nr. 44) vgl. Homeyer Bd. I S. 61. [Das Zwickauer Stadtreclitsbuch.] Seit dem Jahre 1911 besitze ich eine Abschrift des Zwickauer Stadtrechtsbuchs, dessen hoher quellenund prozeßgeschichtlicher Wert mir immer deutlicher wurde. Da eine Ausgabe fehlt und für absehbare Zeit nicht zu erhoffen ist, entschloß ich mich, wenigstens einen Abdruck seines bedeutsamsten Teils zu veranstalten, ohne damit der endgültigen Gesamtausgabe, die erst möglich ist, wenn das Urkundenmaterial Zwickaus gedruckt sein wird, vorgreifen zu wollen. 1 )
doi:10.7767/zrgga.1917.38.1.321 fatcat:p2nzs2klg5ekrfgwox5tzi34iq