"Must Carry"heißt nicht "Must Pay"

Peter Weber
2013 MedienWirtschaft  
Das ZDF sowie Unitymedia und Kabel Deutschland haben Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, die der Frage nachgehen, welche genauen Vorgaben die Must Carry-Regeln zur Entgeltlichkeit enthalten. Nach Ansicht von Prof. Dr. Dieter Dörr, Direktor des Mainzer Medieninstituts und Mitglied der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), können die Kabelnetzbetreiber keine Einspeiseentgelte von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dafür verlangen, dass ihnen Deutschland in
more » ... estalt der Bundesländer Übertragungspflichten bezogen auf die Must Carry-Programme für analoge und digitale Kabelnetze auferlegt hat. Das gemeinsam von Prof. Dr. Udo Fink, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, sowie Prof. Dr. Tobias Keber, Hochschule der Medien in Stuttgart, erstellte Gutachten kommt dagegen zu dem Ergebnis, dass keine unbedingten Übertragungspflichten der Kabelnetzbetreiber bestehen.
doi:10.15358/1613-0669-2013-2-40 fatcat:7jjjchvrd5fa3p2g4cpxlnxvhq