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Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland (1970)  
von Botschaften in solchen arabischen Ländern anpacken könne, in denen die DDR bereits diplomatisch präsent sei. 4 Hiermit dem Herrn Staatssekretär 5 mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt. Gehlhoff VS-Bd. 2794 (I Β 4) 404 Ressortbesprechung V 2-80 SL 4-94.13-1839/70 geheim 20. August 1970 1 Stichwortprotokoll (sinngemäße Wiedergabe der einzelnen Äußerungen -soweit möglich wörtliche Wiedergabe -aufgrund stenographisch festgehaltener Stichworte) Betr.: a) Wiedergutmachung Jugoslawien b)
more » ... utmachung Osteuropa im allgemeinen hier: Besprechung im Auswärtigen Amt am 20.8.1970 Teilnehmer: AA: MD Groepper (D V), VLR I von Alten (II A 5), VLR Dr. Linsser (V 7), LR I Hehenberger (V 2), BR I Loeck (Botschaft Belgrad); BMF: MD Dr. Féaux de la Croix, MDg Dr. Fauser, Reg.Dir. Kapphammel; Bundeskanzleramt: Reg. Dir. Vieregge. Féaux: verweist einleitend auf die schriftlichen Unterlagen über die Sondierungsgespräche, die er mit dem jugoslawischen Beauftragten Perisic geführt hat2 Für die Aufzeichnung des Ministerialdirektors Féaux de la Croix, Bundesministerium der Finanzen, vgl. Referat II A 5, Bd. 351. 3 Für die Aufzeichnung des Ministerialdirektors Féaux de la Croix, Bundesministerium der Finanzen, vgl. VS-Bd. 5759 (V 2); Β 150, Aktenkopien 1970. 4 Für die Aufzeichnung des Ministerialdirektors Féaux de la Croix, Bundesministerium der Finanzen, vgl. VS-Bd. 5759 (V 2); Β 150, Aktenkopien 1970. 5 Zum Kabinettsbeschluß vom 6. Mai 1970 vgl. Dok. 186, Anm. 6. 6 Vgl. dazu das Kommuniqué vom 2. August 1945 über die Konferenz von Potsdam (Potsdamer Abkommen); DzD II/l, S. 2101-2148. 20. August 1970: Ressortbesprechung d) Als Ausgangsbasis und Muster könne etwa das Pauschalabkommen mit Griechenland (115 Mio.) 7 dienen. Perisic wiederholte sein "Säumniszuschlag-Argument": Die Regelung der Wiedergutmachungsfrage im Verhältnis zu Jugoslawien erfolge wesentlich später als die Regelung gegenüber den westeuropäischen Staaten. Die Verzögerung sei durch den Abbruch der diplomatischen Beziehungen durch uns 8 eingetreten. Wir hätten also diese Verzögerung zu vertreten. Nach den vorläufigen Feststellungen des Bundesarchivs hat Jugoslawien möglicherweise 70000 Tote zu beklagen, für deren Verfolgung ihre Rasse und die deutsche Veranlassung ausschlaggebend waren. Andererseits ist zu bedenken, daß eine Entschädigungsleistung für Tote auch in den Westverträgen nicht vorgesehen war. Von den Uberlebenden sind etwa 12 000 ausgewandert. Diese sind nach dem BEG sowie aus dem "Post-53"-Fonds entschädigt worden. 9 Die Frage der deutschen Veranlassung läßt sich mit dem Begriff "Ustascha" umschreiben. Ich bin davon ausgegangen, daß die Greueltaten der Ustascha uns nicht zugerechnet werden können. Perisic hat mir jedoch Archivmaterial vorgelegt, dessen Inhalt durch meine eigenen Nachforschungen bestätigt wurde und nach dem mir Zweifel an der Richtigkeit meiner Auffassung gekommen sind: Ohne Deutschland hätte die Ustascha ihr Greueltaten nicht begehen können. Von den einzelnen Zahlen her ist es nicht möglich, zu Ergebnissen zu kommen. Für diesen Weg wäre ein historisches Tribunal erforderlich. Wir müssen uns darüber klar sein, daß Zahlen von beiden Seiten nur benützt werden, um Verhandlungspositionen zu begründen. Die endgültigen Zahlen werden von der politischen Einstufung Jugoslawiens abhängen: Jugoslawien kann nicht 2 Mrd. bekommen, wenn alle westlichen Staaten zusammen nur 1 Mrd. bekommen haben. Ich würde mir keine Verhandlungsvollmacht bis zu 400 Mio. erbitten, glaube aber, daß man letztlich auf diesen Betrag kommen könnte und müßte. Jugoslawien gegenüber könnte man noch folgendes Argument ins Feld führen: Ob ihr euch einen weiteren 1/5-Anteil von der DDR holt, ist eure Sache. Da ihr dies aus unserer Sicht könntet, kommt ihr mit 400 Mio. DM allein von der Bundesrepublik besser weg als Frankreich.
doi:10.1524/9783486718171.1512 fatcat:tgijwyahkvcgri4hx2wvvpxipe