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Die Schularztfrage auf Grund bisheriger Erfahrungen
1906
unpublished
145 13. Der Schularzt hat das Recht, jeder Unterrichtsstunde beizuwohnen; er muss mindestens monatlich einmal alle Klassenzimmer während des Unterrichts besuchen und besonders auf die Beleuchtung, Ventilation und Heizung der Zimmer, sowie auf die Haltung der Kinder achten. 14. Der Schularzt muss bei der Aufstellung des Lehrplanes zugezogen werden, damit Überbürdung vermieden werde., 15. Dem Schularzte muss jede ansteckende Erkrankung eines Schulkindes gemeldet werden. Er darf dasselbe erst
doi:10.5169/seals-90990
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