Die Schularztfrage auf Grund bisheriger Erfahrungen

Friedrich Stocker
1906 unpublished
145 13. Der Schularzt hat das Recht, jeder Unterrichtsstunde beizuwohnen; er muss mindestens monatlich einmal alle Klassenzimmer während des Unterrichts besuchen und besonders auf die Beleuchtung, Ventilation und Heizung der Zimmer, sowie auf die Haltung der Kinder achten. 14. Der Schularzt muss bei der Aufstellung des Lehrplanes zugezogen werden, damit Überbürdung vermieden werde., 15. Dem Schularzte muss jede ansteckende Erkrankung eines Schulkindes gemeldet werden. Er darf dasselbe erst
more » ... r zum Schulbesuche zulassen, wenn er sich selbst überzeugt hat, dass jede Gefahr der Ansteckung beseitigt ist, und dass die Bücher, Hefte und Kleider des Kindes gründlich desinfiziert worden sind. 16. Der Schularzt muss, wenn der vierte Teil der Schüler von einer epidemischen Krankheit befallen ist, die Klasse schliessen. 17. Jeder Schularzt muss über alle hygienischen Vorkommnisse und namentlich über die Veränderungen der Augen der Schüler ein Journal führen und es jährlich dem Regierungsschularzt einreichen. 18. Die Berichte der Regierungsschulärzte kommen an den Reichsschularzt, der alljährlich einen Gesamtüberblick über die Schulhygiene des Reiches veröffentlicht.
doi:10.5169/seals-90990 fatcat:lwkz5xqtirhpleov5y23xd5dae