Opferschutz im Strafverfahren – Die Regelungen der Psychosozialen Prozessbegleitung im Lichte der Istanbul Konvention*

Anne-Katrin Wolf
2018 djbZ - Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes  
Fokus | Anne-Katrin Wolf Opferschutz im Strafverfahren über Schutzzugänge zu informieren, braucht es eine sensible Gestaltung von Beratungsangeboten, bei denen die absolute Vertraulichkeit, auch über die Inanspruchnahme der Beratung als solche, sichergestellt ist. Istanbul-Konvention ohne wenn und aber? Eines der wichtigsten Schutzkonzepte für Frauen in prekären oder illegalisierten Aufenthaltssituationen bietet Art. 59 Abs. 3 IK, der Frauen in besonderen Notlagen ein Aufenthaltsrecht
more » ... . Die Regelung ist der des Europarats zum Menschenhandel nachgebildet, die sich in § 25 Abs. 4a AufenthG wiederfindet. Nur mittels einer aufenthaltsrechtlichen Perspektive kann für gewaltbetroffene Frauen ein Weg geöffnet werden, sich zur Wehr setzen zu können, ohne die gewaltsame Abschiebung zu befürchten. Dieses Schutzkonzept hat die Bundesregierung bei Unterzeichnung der Konvention 2012 durch einen Vorbehalt 14 abgelehnt, sodass es für Deutschland wirkungslos ist. Damit wurde erneut eine Chance vertan, Gewaltschutz für alle zugänglich zu machen.
doi:10.5771/1866-377x-2018-4-216 fatcat:to3xzxxzmzcldcc2dhnsbaffni