Deutscher Bundestag Antrag
Abgeordneten, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Fritz Kuhn, Stephan Kühn, Cornelia Behm, Katrin Göring-Eckardt, Monika Lazar, Harald Terpe, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink
(+4 others)
unpublished
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gleiches Rentenrecht in Ost und West Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Mit dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) wurden die Anwartschaften der Versicherten in den neuen Bundesländern in das System der gesetzlichen Ren-tenversicherung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) über-führt. Im Grundsatz war damit in den alten und neuen Bundesländern ein ein-heitliches Rentenrecht hergestellt. Das RÜG sah allerdings
more »
... drücklich vor, dass "bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse" eine Reihe von rentenrechtlich maßgeblichen Rechengrößen und Verfahrensweisen für die neuen und alten Bundesländer differenziert festgelegt und angewendet werden sollten. Diese Differenzierungen führen bei Versicherten in Ost und West zur Unzufriedenheit, verstetigen die gegenseitigen Vorbehalte und werden 19 Jahre nach Gültigkeit dieses Gesetzes von vielen Bürgerinnen und Bürgern in den ost-deutschen Bundesländern als ungerecht empfunden. Zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung haben die als Übergangsregelung gedachten rentenrechtlichen Unterschiede infolge der erheblichen Verlangsa-mung des Angleichungsprozesses der Löhne und Gehälter immer noch Bestand. Das unterschiedliche Rentenrecht wird ohne Eingriffe des Gesetzgebers noch so lange existieren, bis sich die Entgelte und damit die Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern vollkommen angeglichen haben. Dies kann aus heutiger Sicht noch sehr lange dauern. Aus dem bestehenden System heraus ist auf kurze bis mittlere Sicht keine wesentliche Angleichung zu erwarten. So wird im aktu-ellen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung angenommen, dass sich die Durchschnittsentgelte bis zum Jahr 2015 kaum weiter annähern (vgl. Bun-desministerium für Arbeit und Soziales: Rentenversicherungsbericht 2010, Bun-destagsdrucksache 17/3900, S. 47 f.). Die einstige Übergangslösung droht zu einer Dauerregelung zu werden, so dass sich die Frage stellt, ob und wie lange noch ein unterschiedliches Rentenrecht angewendet werden soll. CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, noch in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen. Konkrete Vorschläge ist die Koalition bisher schuldig geblieben. Aus Antworten der Bundesregierung auf Schriftliche Fragen zur Schaffung eines einheitlichen Rentensystems geht hervor, dass die Bundesregierung nicht absehen kann, wie lange es noch dauern wird, bis der Anpassungsprozess der Rentensysteme in Ost und West vollzogen ist, und sie in nächster Zeit keine Lösung präsentieren wird.
fatcat:vbxwfspkhbfufifzkscq2i3uhq