Ein Abriss aus der Geschichte
Albert Hug
1970
Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den korrekten
more »
... unftsbezeichnungen weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print-und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die systematische Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber. Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind. Ein Dienst der ETH-Bibliothek ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, Schweiz, www.library.ethz.ch http://www.e-periodica.ch Ein Abriss aus der Geschichte Albert Hug Als die Stadt Stein im Jahre 1539 die Herrschaft Ramsen mit ihren Höfen Biberach, Wylen, Wiesholz und Hofenacker um die Summe von 9500 Gulden von den Freiherren von Klingenberg käuflich erwarb, da war sie wohl der Auffassung, das ganze Regiment über Ramsen erworben zu haben und eigentlicher Landesherr geworden zu sein. Stein hatte sich getäuscht: seine Herrschaft beschränkte sich auf die Niedere Gerichtsbarkeit, auf Forderungen an Geld und Gut, Pfändungen und Fertigungen, bewaffneten Angriff und Hausfriedensbruch, Ehrverletzungen und das Mannschaftsrecht. Auf die Hohe Gerichtsbarkeit: Mord und Totschlag, Blutschande, Diebstahl und Raub, auch Landesverrat, Hexerei und Ketzerei hatte Stein keinen Einfluss, sie unterstanden nach wie vor dem Hause Oesterreich, d. h. der Grafschaft Nellenburg mit Sitz in Stockach. Und diese Doppelspurigkeit war es, die Ramsens Geschichte prägte und zur Ursache wurde für all die Streitigkeiten, die sich durch die Jahrhunderte zogen,
doi:10.5169/seals-585450
fatcat:jspjp4dl6rfx5br2wsekjmbvpy