Gewerblicher Grundstückshandel: Neuer Erlaß, neue Rechtsprechung

Dirk Meyer-Scharenberg, Gunnar Fleischmann
1991
verträglich, der Europäischen Gesellschaft den Ausgleich von Verlusten ihrer ausländischen Betriebsstätte zuzugestehen, anderen Unternehmen aber gleiches zu versagen. Deshalb will die EG-Kommission in Kürze einen umfassenden Richtlinienentwurf zur Behandlung von Betriebsstättenverlusten vorlegen 82 , der über die Körperschaften hinaus auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften anspricht und insofern die Geltungsbeschränkung der Konzernrichtlinie auf Körperschaften überspringt. Zu hoffen
more » ... leibt nicht nur, daß dieser Zielsetzung ein voller Durchbruch beschieden ist, sondern vor allem auch, daß sie generell das Signal setzt, die Behandlung von Körperschaften einerseits und Einzelunternehmen und Personengesellschaften andererseits hinsichtlich des Auslandsengagements tunlichst auf einen gleichen Nenner zu bringen. 2. Schließlich wird von der EG-Kommission daran gedacht, auch für Verluste von Tochtergesellschaften einen Ausgleich beim Mutterunternehmen zuzulassen, was über den der Europäischen Aktiengesellschaft zugestandenen Betriebsstättenverlustausgleich hinausgehen würde. Diese Erweiterung dürfte indessen auf erhebliche Hindernisse stoßen, zumal in der Bundesrepublik die einschlägige Regelung des § 3 des Auslandsinvestitionsgesetzes gerade erst aufgehoben wordenist. '• • "Wr^^^i • r*.J-*rf$* 3. Will man aber einen solchen Verlustausgleich, etablieren und ihn dabei auch außerkörperschaftlichen Unternehmen zubilligen, läßt sich im Hinblick auf die innere Schlüssigkeit des Harmonisierungsfortschritts fragen, ob nicht noch vordringlicher der Blick darauf gerichtet werden sollte, zunächst einmal für positive Beteiligungserträge die in der Konzernrichtlinie vorgesehene Befreiung auch auf andere Unternehmen als Körperschaften zu erstrecken. Gerade die wirtschaftliche Fortentwicklung im Gemeinsamen Markt, in dem zunehmend auch mittelständische Unternehmen ihr volles Zuhause finden sollen, fordert auch dem überkommenen Steuerdenken zukunftsorientierte Aufgeschlossenheit ab. 82 Der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Regelung für Unternehmen zur Berücksichtigung der Verluste ihrer in anderen Mitgliedstaaten belegenen Betriebsstätten und Tochtergesellschaften, Dok. KOM endg. vom 28. 11. 1990 soll zum 1.1. 1993 in allen Mitgliedstaaten in Kraft treten; vgl. dazu Thömmes, Richtlinienvorschläge der Kommission zur Förderung grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit in der EG. IWB Fach 2 Vorschau, S. 515 (1991). Dr. Hans Gunnar Fleischmann, Steuerberater, und Dr. Dirk E Meyer-Scharenberg, Steuerberater, München Gewerblicher Grundstückshandel: Neuer Erlaß, neue Rechtsprechung Das letzte Bundessteuerbiatt des letzten Jahres, also die Nr. 23 vom 31. 12. 1990, brachte als Silvestergeschenk eine "geballte Ladung" zum gewerblichen Grundstückshandel: in Teil I einen umfangreichen Erlaß und in Teil II sechs BFH-Urteile. 6 DStR 1989 S. 687 ff. (691) und 729 ff. Ehlers ist ein maßgeblicher Angehöriger der Finanzverwaltung. 7 Die Fundstellen aller "laut Erlaß" zitierten BFH-Urteile sind im Erlaßtext angegeben. 8 VIII R 46/84, BStBl. II 1988 S. 65, BB 1988 S. 114. 9
doi:10.5283/epub.7163 fatcat:4b6gc33hcfdpdbe7h5t7usukqq