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Die weitere Deregulierung des Verbraucherkredites. Eine merkwürdige Antwort auf die Kreditkrise
2009
Kritische Justiz
Die EU-Richtlinie 87/102/EWG hat dies noch anerkannt und deshalb mit ihrer Mindestharmonisierung den Mitgliedstaaten den sozialen Verbraucherschutz zugewiesen, während sie selber versucht hat, die Regeln für das Informationsbedürfnis zu vereinheitlichen, aber auch das Prinzip kostenfreier jederzeitiger Entschuldung zu verankern. Im deutschen Verbraucherkreditgesetz von 1991, das wir neben dem AGB-Gesetz vornehmlich dem Referenten Eberhard Rebmann im Justizministerium verdanken, wurde aus beiden
doi:10.5771/0023-4834-2009-2-132
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