§ 1 Einführung: Querschnittpolitiken und Querschnittsklauseln
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Bernhard W. Wegener
2021
Europäische Querschnittpolitiken
Zum Begriff der Querschnittpolitiken Querschnittpolitiken ist ein Verlegenheitsbegriff. Mit ihm wird der Versuch unternommen, EU-Politiken unter einem Nenner zusammenzufassen, für die Gemeinsamkeiten weithin fehlen. So versammelt dieser Band der Enzyklopädie Politikfelder, deren inhaltliche Heterogenität nicht zu übersehen ist: Transeuropäische Netze, Umwelt, Technikrecht und Standardisierung, Katastrophenschutz, Industrie und Forschung, Medien, Gesundheit, Kultur und Bildung, Steuern,
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... tz -alles wichtige Aufgaben mit weitreichenden Bezügen, aber doch untereinander und mit sonstigen Politiken kaum durchgängig enger verzahnt als andere Rechtsbereiche. Der Begriff der Querschnittpolitiken ist dabei nicht nur von erheblicher inhaltlicher Unschärfe. Er ist auch keineswegs den in diesem Band versammelten Politiken allein oder auch nur in erster Linie vorbehalten. Im Gegenteil wird im politischen und politikwissenschaftlichen Raum ein fast unübersehbarer Kreis auch von europäischen Politiken mit dem Merkmal der Querschnittsaufgabe versehen. Dies gilt neben den im Folgenden ausdrücklich behandelten Politiken etwa auch für die Menschenrechtspolitik, die Energiepolitik, die Demographie und eine ganze Fülle weiterer Themen. Ziel der Kennzeichnung als Querschnittpolitik ist regelmäßig die Hervorhebung des jeweils verfolgten Anliegens. Zugleich wird mit der Kennzeichnung der Anspruch erhoben, sich in andere politische Zusammenhänge einzubringen und dort die Beachtung des eigenen Anliegens einfordern zu dürfen. Querschnittpolitik ist demnach in erster Linie ein politischer Begriff mit inflationärer Tendenz. Querschnittsklauseln Entwicklung, Vorkommen, Erwartungen Ungeachtet solcher Skepsis ist aber zuzugestehen, dass der Begriff der Querschnittpolitik auch eine rechtliche Dimension besitzt. Vertraut ist dies vor allem aus der Umweltpolitik. 1 Hier formulierte schon der 1987 mit der Einheitlichen Europäischen Akte in den EWG-Vertrag eingeführte Art. 130 r Abs. 2 Satz 2: "Die Erfordernisse des Umweltschutzes sind Bestandteil der anderen Politiken § 1 A. B. I.
doi:10.5771/9783748908623-39
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