Saale-Zeitung. 1873-1933 ; 32. Jg. - 384 (18.8.1898) 2. Beiblatt
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(:Unkn) Unknown, Universitäts- Und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Martin-Luther Universität
2022
Gerichtsverhandlungen 17 Ang Strafkammer Jn der Berufungs s er die Maurerfrau Luiſe Pille geb Träger verhandelt Sie halte gegen ein Urtheil des hieſigen Schöffen gerichts durch das über ſie wegen Diebſtahls 1 Monat Gefäng niß verhängt war Berufung eingelegt da ſie unſchuldig verur theilt ſei Das Schöffengericht hatte als erwieſen angenommen daß Frau Pille eines Tages um Weihnachten hernm im Laden des Viliuallenhändlers Karl Brunner aus der Ladenkaſſe einen Thaler entwendet habe Es lag wie in
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... erſtinſtanzlichen Ver handlung nur das Zeugniß der 12jährigen Agnes Brunner gegen Fran Pille vor das aber als durchaus glaubhaft erachtet wurde Agnes Brunner hatte als ſie aus einem Nebenraume mit der eforderten Waare zurückkam bemerkt wie Frau Pille über den adentiſch gebeugt die Ladenkaſſe zuſchob und dann auch den Thaler mit dem Frau Pille bezahlte an einem beſonderen Kennzeichen als aus der Kaſſe ſtammend wiedererkannt Die Beſtohlenen die öfter Geld aus ihrer Ladenkaſſe vermißt und ſchon gegen Frau Pille Verdacht hegten erſtatteten daraufhin Auzeige Durch die früheren Verdachtsmomente gewann das Zeugniß der Agnes Vrunner weitere Veſtätigung für den Ge richtshof die Slrafe wurde als angemeſſen bezeichnet und die Berufung der Angeklagten verwor fen Wegen gefährlicher Bedrohung bezw Nöthigung angeklagt waren die Grubenarbeiter Guſtav Tornack aus Greppin 23 Jahre alt und Franz Rühl aus Werte 29 Jahre alt Sie wurden beſchuldigt am 24 Jan d J auf Grube Hermine bei Bitterfeld zu anderen Arbeitern die Drohung geäußert zu haben Wenn einer von euch doch anfängt zu arbeiten dann friegt er eins mit der Schippe auf den Kopf Durch dieſe Drohung ſollken eine Anzahl Arbeiter beſtimmt worden ſein die Arbeit niederzulegen Die Angeklagten behaupteten aber es ſei gar nicht wahr daß ſie eine Drohung ausgeſtoßen hätten ſondern es ſei nur beſprochen worden die Arbeit niederzulegen wegen einer verweigerten Lohuforderung Der Schachtmeiſter Pietſch aus Sandersdorf bekundete die Angeklagten ſeien am 22 Januar nach Auszahlung ihres Lohnes entlaſſen worden Ob ſie mehr Lohn zu beanſpruchen gehäbt wußte der Zeuge nicht von der Drohung hatte er nur durch den Arbeiter Wilhelm Hille er fahren der als einziger die Aeußerung gehört und Angſt be kommen haben wollte die Drohung könnte wahr gemacht werden Urkundenfälſchung eingetragen ſei geiadene Standesamtsſekretär laute in ſolchen Fällen Sind geweſen Form geſtellt worden etwa ſo Freiſprechung des Angeklagten und Jnvaliditätsverſicherung fälſchten Urkunde Gebrauch gemacht ändert um ein haben Es wurde nur ein hüpfen verurtheilt Umänderung gar nichts gedacht nach ſeinem Großvater aber ſein richtiger Name ſei Muskulus Deshalb habe er den Namen Hornbogen in Muskulns ge in 3 lanfende Kartennummer Die Aenderung der 2 der Abſicht gemacht und der Jahreszahl konnte er nur in r Verſicherungsjahr zu ſeinem Vortheile zu über Das Zeugniß des Hille allein genügte dem Gerichtshof nicht für die Ueberführung der Angeklagten zumal die Ausſage inſofern bedenklich erſchien als Hille ſich durch die Angeberei bei ſeinem Vorgeſetzten vielleicht angenehm zu machen verſucht habe Es er folgte die Freiſprechung der Angeklagten a Bei der Anmeldung ſeines Aufgebots auf hieſigem Standes amte ſollte der Hofmeiſter Theodor Lier hier wiſſentlich eine falſche Angabe über ſeinen Perſonenſtand gemacht haben auf die Frage des Standesamtsſekretärs habe er wahrbeitswidrig zu Protokoll gegeben er ſei nicht verheirathet geweſen obgleich ſeine Ehe erſt im vorigen Jahre gerichtlich getrennt worden war Dieſe Angabe hatte ihm eine Anklage t Der Ängeklagte erklärte er ſei von dem betreffenden Beamten nur gefragt worden ob er ledig Dies habe er der Wahrheit gemäß bejaht wegen intellektueller Der als Zeuge ab an die gewöhnliche Frage ie verheirathet oder verheirathet Ob nun im vorliegenden Falle die Frage in anderer wie der Angeklagte meinte dies ſei ihm nicht erinnerlich Er gab jedoch die Möglichkeit zu daß Lier mit ſeiner Angabe recht haben könne Demgemäß erfolgte Um Urkundenfälſchung handelte es ſich auch in der Sache des 20 jährigen Dienſtknechtes Otto Muskulus aus Werderthau Dieſer hatte eine ihm ausgeſtellte Quittungskarte der Alters durch Aenderung des Namens en le i un 2 in 3 und der Jahreszahl in gefälſcht au ſten u beim Antritte ſeines Dienſtes in Schwerz Der Angeklagte erklärte er habe ſich bei der von dleſer ver Hornbogen ſei er genannt fach e Urkundenfälſchung als er wieſen erachtet und der Angeklagte zu einer Woche Gefängniß Die Bäckerlehrlinge Oswald Karl Tille und Karl Kuhnt aus Giebichenſtein hatten ſich zu verantworten auf die Anklage wegen fahrläſſiger Gefährdung des Transportes auf einer 2 Veiblatt zu Nr 384 der SaaleZeitung Gile domerslan 13 Auguſt 196 2282 h 7 v Eiſenbahn Am 12 Mai d J waren ſie mit einem leeren andwagen in der Wuchererſtra vre dadurch zu nahe gekommen daß ſie i der Stange an einem unter der Achſe befeſt plötzlich anhielten da ſie nicht gelenkt wurde die Richtung auf den und ihren Wagen Wagenſtange ren Wagen ſtatt an ſchnell e einem Motor ten Stkricke en Krdurgd hatte vie H Molorwagen genommen und war beim Anprall an deſſen Perron zerbrochen btemſ und ſo die Wucht des r Motorwagenführer hatte noch rechtzeitig ge LUnpralles bedentend vermindert Die ganze Affäre war ohne Gefahr verlaufen Es lag zwar Unvorſichtigte i der a vor aber das Gericht nahm an daß die Angeklagten amals die Einſicht zur Erkenntniß der Strafbarkeit ihrer Handlung nicht gehabt und erkannte deshalb auf Freiſprechung Köſen und Landwehrſtr Geboren Dem Eliſabeth Mauerſtr 20 diener Rich Rohde eine rege niſe Ankerſtr
doi:10.25673/opendata2-94520
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