DER FÜR DIE PRIESTERWAHLEN VORGESCHRIEBENE ZEITPUNKT

F Ryan
2003 unpublished
Es ist 155 Jahre her, daß die Forschung verfügt hat, die Wahl der Priester habe man unmittelbar vor der Wahl der Prätoren durchzuführen. Hervorgehen soll dies aus einem Briefe, in welchem Cicero, der seinem Sohne die Aufnahme in das Pontifikat verschaffen wollte, sich dahin gehend äußert, daß alles fast recht zügig vonstatten gegangen wäre, wenn C. Pansa (Cos. 43) überlebt hätte: omnino Pansa vivo celeriora omnia putabamus. statim enim collegam sibi subrogavisset; deinde ante praetoria
more » ... m comitia fuissent. nunc per auspicia longam moram video (Cic. ad M. Brut. 1.5.4). "Die Comitien zur Priesterwahl," so Mercklin, "waren durch den Tod beider Consuln verhindert. Wir ersehen daraus, daß diese sie leiteten, und erfahren zugleich, daß sie vor der Prätorwahl stattfanden." 1 Freilich zeigt der Brief, daß die sacerdotum comitia früher stattfanden als die praetoria. Daß die sacerdotum comitia in der Tat später stattfanden als die consularia, zeigt der Brief jedoch nicht. Der Brief kann gar nicht beweisen, was er beweisen soll, denn bei den Konsularkomi-tien, auf welche Cicero anspielt, handelt es sich nicht um die Wahl zweier Konsuln, sondern um die Nachwahl eines einzigen Konsuls. Es nimmt nun nicht wunder, daß Cicero die Wahl der Konsuln für das Jahr 42 mit keinem Wort erwähnt: Wir wissen nämlich, daß der Diktator Caesar nicht nur sämtliche Magistrate für das Jahr 43, sondern auch für das Jahr darauf die Konsuln 2 und die Volkstribune 3 wählen ließ (Cic. Att. 14.6.2, Dio 43.51.6). Man könnte zwar als aufschlußreich hinstellen, daß die Priesterwahlen jedenfalls auf die Wahl zum Suffekt-konsul folgten, aber man müßte für möglich, ja sogar wahrscheinlich halten, daß eine Wahl für das aktuelle Jahr denen für das kommende Jahr stets voraufging. Es ließe sich denken, daß die Wahl zum Suffektprätor ebenfalls den Priesterwahlen voraufgegangen wäre, wie diese ihrerseits der Wahl zum Prätor voraufgingen. Wenn man nun von dem Datum des Briefes, dem 5. Mai, Kenntnis nimmt, wird man ohnehin zum Schluß gezwungen, daß Cicero hier zwei ganz verschiedene Wahltermine in Betracht zieht, die sofortige (statim) Wahl eines Suffektkonsuls, wohl noch im Mai, und die Jahrwahlen zur gewohnten Zeit, Ende Juli bzw. Anfang August; der Zeitraum, den deinde signalisiert, beträgt damit wenigstens anderthalb Monate (Anfang Juni-Mitte Juli).
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