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IV. Impensae necessariae dotem ipso iure minuunt
1913
Zeitschrift der Savigny-Stiftung fur Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung
in Kiel. Mit unermüdlichem Eifer hat die gemeinrechtliche Wissenschaft von der Glosse bis zum BGB. sich bemüht, Sinn und Tragweite der in der Überschrift genannten Rechtsregel zu ermitteln; aber aller Scharfsinn, der auf Konjekturalkritik und Auslegung der Quellenbelege verwendet worden ist, hat keine Lösung ergeben, die uns heute annehmbar erscheinen könnte. 1 ) So muß denn einmal der Versuch gemacht werden, ') Die Hauptarbeiten der gemeinrechtlichen Literatur sind die folgenden. Wirklich
doi:10.7767/zrgra.1913.34.1.57
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