Die öffentliche Gesundheitspflege im deutschen Reichstage

1878 Deutsche Medizinische Wochenschrift  
o rd n un g. Bei diesem Gesetze interessiren uns hier natürlich nur die liygienischen Bestimmungen, irnd wir können nicht leugnen, dass in dieser Beziehung schon die Commission, dem liegierungsentwurfe gegenüber, sehr erhebliche Verbesserungen beschlossen hatte, von denen leider sehr wichtige im Beichstage keine Annahme gefunden haben.
doi:10.1055/s-0029-1194440 fatcat:5he4udxvzndk3ayctht5inqoty