Ârbeit mid Rhythmus im Rechtsleben

v. Κünßberg
1920 Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Germanistische Abteilung  
Miszellen. [Ârbeit mid Rhythmus im Rechtsleben.] Das Werk Karl Büchers mit dem treffenden Titel "Arbeit und Rhythmus" ist 1896 in erster, 1919 in fünfter Auflage *) (bei Emmanuel Reinicke, Leipzig) erschienen. Der durchschlagende Erfolg der Untersuchungen zeigt sich aber nicht nur in der Auflagenziffer, sondern mehr noch darin, daß heute jeder Gebildete mit den Grundgedanken vertraut ist, selbst wer das Bnch nicht gelesen hat. Die verschiedensten Wissenschaften haben aus dem Buche Anregungen
more » ... chöpft und auch umgekehrt im Laufe der Jahre allerlei Material beigetragen. Die deutschen Rechtsquellen, wie überhaupt die Rechtsgeschichte, haben zu dem Thema nur spärlich beigesteuert, und doch wäre es gewiß anziehend, den Anregungen Büchers (S. 332ff.) über Bittarbeit und Fronarbeit einmal näher nachzugehen, aus Rechtsquellen aller Art die Nachrichten über Gesang und Musik bei der Arbeit und über Tanz nach der Arbeit zu untersuchen, Nachrichten aus der "sagenhaften Welt der fröhlichen Arbeit" (Bücher S. 475). In richtiger Erkenntnis, daß Arbeit durch Musik und Gesang gefördert wird, besonders da, wo eine soziale Pflicht die Menschen bei einer Arbeit vereint auftreten läßt, ist schon früh die rhythmische Begleitung der Arbeit rechtlich geregelt. Nach einer bayerischen Taglöhnerordnung von 1729 bekommt der Vorsänger bei Wasserbauten einen höheren Lohn als seine Kameraden. In vereinzelten Weistümern wird dem Herrn zur Pflicht gemacht, den Frönern einen Pfeifer oder Geiger zu bestellen. Für Arbeit und Rhythmus finden sich aber auch noch rechtliche Beispiele anderer Art; einige, auf die ich gelegentlich gestoßen bin, mögen hier folgen: a) Beim Einschlagen von Grenzpfählen wird ein Lied gesungen. Wenn auch die Nachricht, die uns aus dem Wetterauer Wassergericht überliefert ist, von einem Psalm spricht, und wenn auch als Zweck des Sanges hier die Gedächtniestärkung angeführt wird, so dürfen wir doch wohl annehmen, daß es ursprünglich ein Pilotenlied im Arbeitstakt war. Auch die geistlichen Lieder, die nach der Hadeler Schleusen-Ordnung von 1682 bei der Deicharbeit gesungen werden sollten, (J. v. Gierke, Geschichte des deutschen Deichrechtes 114) sind wohl an die *) Als deren Besprechung diese Bemerkungen zugleich gedacht sind-Brought to you by | New York University Bobst Library Technical Services Authenticated Download Date | 6/23/15 4:31 PM
doi:10.7767/zrgga.1920.41.1.370 fatcat:aiww23u6ljexlnq4wwd4xwjnvy