Kein "body-count" bei subsidiärem Schutz

Peter Auer, Fachinformationsdienst Für Internationale Und Interdisziplinäre Rechtsforschung
2021
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg muss über die Klagen auf subsidiären Schutz von zwei afghanischen Staatsangehörigen entscheiden und hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 29. November 2019 im Wege eines sog. Vorabentscheidungsersuchens um Klärung der unionsrechtlichen Kriterien zur Gewährung subsidiären Schutzes gebeten, die der EuGH am 10. Juni vorgenommen hat.
doi:10.17176/20210611-193432-0 fatcat:axjjpwoszveeljwg4j3kkapggi