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Zum Einwand der Grundrechtswidrigkeit von Richtlinien in Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
2013
Europarecht
Einleitung Das Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 -260 AEUV hat sich als Instrument der Durchsetzung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union grundsätzlich bewährt. Es dient der Europäischen Kommission bei der Erfüllung der ihr in Art. 17 Abs. 1 EUV zugewiesenen Aufgabe, für die Anwendung der Verträge und des hierzu ergangenen Sekundärrechts zu sorgen und diese unter der Kontrolle des Europäischen Gerichtshofs zu überwachen. Ein wesentlicher Teil dieser Aufgabe
doi:10.5771/0531-2485-2013-1-107
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