Saale-Zeitung. 1873-1933 ; 43. Jg. - 226 (15.5.1909) 2. Beiblatt [article]

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2022
Deutscher Reichstag 487 Sitzung vom 14 Mat 2 Uhr der Tagesordnung ſteht die Weiterberatung der Hankgeſeh RNovelle ſelbe beginnt mit der namentlichen Abſimnmung galrag Raab von der wirtſchaftl Vereinigung ger da dem nach Abzug der r Präzipualdioidende der h Anteilseigner verbleibenden 9 des Reingewinns die Feld gner nur 15 Proz ſatt 28 Proz erhalten ſollen Auch n e Leſandioidende der Antellseigner im Höchſifal un en d ſie Aſamung ergibt Ablehnung des erſten Teiles des 2 es Raab mit 177 gegen 142
more » ... Stimmen Gegen den An Antteg mten die ganze bürgerliche Linke und das Für t a alle anderen Parteien einſchließlich auch der Polen den An zweiten Teil Höchſtgrenze der Geſamtdividende in de dntren ebenfalls namentlich mit 249 gegen 74 Stimmen t ehe wird der hiernach unverändert gebliebene Artikel Verteilung des Reingewinns der Reichsbank angenommen T AUrtitel 2 ſetzt da ſteuerfreie ungedeckte Noten tüngent der Reichsbank feſt auf 550 Millionen Mark wo weiter Abſatz erhöht dieſes ſteuerfreie Notenkontingent D Quartalstermine um 200 Mill alſo auf 750 Mill ſut Agb Arendt Rp zwingenden wirtſchaftlichen Grund für die in dem weiten Abſaß getroffene ganz neuartige Beſtimmung Dieſe npolviere lediglich einen ganz unnstigen Steuererlaß zu dem das Reich bei ſeiner jetzigen Finanzlage keinen Anlaß habe Er be antrage über Abſatz 2 geſondert abzuſtimmen Abg Weber ntl Hie Beſtimmung des Abſatz 2 iſt wohlberechtigt Jn den geiten beſonders ſtarker Anſpannung der Anſprüche des Marktes an die Reichsbank empfiehlt ſich eine Erweiterung des ſteuerfreien Rotenkontingents über den Betrag in normalen Zeiten hinaus Reichsbankpräſident Havenſtein Hie Erhöhung des Kontingents an den Quartalsenden iſt doch nicht bloß ein Steuererlaß wie Herr Arendt es behauptet Abg Raab wirtſch Vgg ſchließt ſich dem Widerſpruch des Abg Arendt gegen den Ab 2 an s Der Artikel 3 wird ſodann unter Aufrechterhaltung des iten Abſatzes unverändert angenommen Artikel 3 verleiht den Reichs banknoten den Charakter als geſetzliches Zahlungsmittel Ein Antrag v Strombeck bezweckt dieſe generelle Vorſchrift abzuſchwächen durch Beſtimmungen dahin daß auf Verlangen die ReichsHauptbank ſowie auf bundesrätliche Anordnung auch alle übrigen Banlkſtellen Zahlungen in Gold zu leiſten haben Auch ſoll durch bürgerliche Rechtsgeſchäfte die Verpflichtung zur Zah lung in Gold ſtatuiert werden können Abg Arendt Rp ſpricht ſich gegen den Antrag aus worauf n Abg v Strombeck den Antrag zurückzieht Nach kurzer weiterer Debatte wird der Artikel unverändert genehmigt Der Reſt des Geſetzes wird debattelos genehmigt Die Kommiſſion ſchlägt dann noch eine Reſolution vor betr Vorlegung eines Geſetzentwurfs zur Bekämpfung der Ge ſahren die dem Publikum durch Banken und Bankiers erwachſen die zur Anlage von Depoſiten oder Spargeldern durch öffent b oder ſchriftliche Aufforderungen oder durch Agenten an reizen Die Annahme erfolgt widerſpruchslos Es folgt die zweite Leſung des Viehſeuchengeſeges Beim 8 1 bedauert Abg Lehmann Jena ntl daß die Koſtenfrage über die es in der Kommiſſion zu leb haften Kämpfen gekommen ſei ſchließlich doch den Einzelſtagaten zur Regelung anheimgegeben worden ſei Ebenſo ſei bedauerlich daß ſich die Regierung ſo nachhaltig gegen Heranziehung von Laien zu der Beſchwerdekom miſſion Beſchwerden gegen polizeiliche Anordnungen geſträudt habe Die Kommiſſion habe ſchließlich da ſie das Geſetz nicht ſcheitern laſſen wollte ſich hinſichtlich letzterer Frage zu einer bloßen Reſolution entſchloſſen Gegen die Sozial demokraten polemiſierend weiſt Redner dann noch die Auffaſſung le alz ſeien die in dem Geſetz enthaltenen Vorſchriften zur Abwehr von Seuchen Einſchleppung aus dem Auslande zu weit gehend und nur dazu beſtimmt den Zollſchutz noch zu verſchärfen Er bitte um unveränderte Annahme der Kommiſſionsbeſchlüſſe
doi:10.25673/opendata2-117502 fatcat:fg62wbustjbi3e3vnccrktghi4