Handschlag oder Kniefall?: Ein Kommentar zum Revised Draft Treaty on Business and Human Rights
Timeela Manandhar, Pierre Thielbörger, Fachinformationsdienst Für Internationale Und Interdisziplinäre Rechtsforschung
2019
Am 16.07.2019 hat die UN-Arbeitsgruppe "Open-ended intergovernmental working group on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights" (OEIWG) einen revidierten Entwurf [revised draft (RD)] für einen Vertrag zum Thema Unternehmen und Menschenrechte veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um eine zweite, überarbeitete Version, nachdem der sog. zero draft (ZD) exakt ein Jahr zuvor veröffentlicht wurde. Der neue Entwurf enthält einige weitgehende
more »
... e an Industriestaaten und Unternehmen, die den Vertrag bisher ablehnen. Die OEIWG wurde 2014 durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen geschaffen (durch Resolution 26/9), um ein rechtlich verbindliches Instrument zu entwerfen, das die Menschenrechtsverantwortung von transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen, sowie Verpflichtung der Staaten diesbezüglich verbindlich reguliert (s. Art. 1 Res. 26/9). Die Arbeitsgruppe trifft sich jährlich, zuletzt im Oktober 2018. Im Nachgang der letzten Sitzung hat der ecuadorianische Vorsitzende den neuen Vertragsentwurf erarbeitet. Ein erster Kritikpunkt am Vorgehen ist also, dass die Phase der Ausarbeitung trotz des Inputs in den vorangegangenen Sitzungen des OEIWG nicht transparent verlief. Der Text selbst wurde allein vom Vorsitzenden und seinem Team erstellt. Ein Einbeziehen von Experten aus verschiedenen Fachbereichen und geographischen Regionen hätte dem RD indes mehr Legitimität verliehen. Die Bedeutung der Arbeit am konkreten Text sowie die sprachliche Ausarbeitung ist kaum zu überschätzen. Auch inhaltlich bietet der RD viel Diskussionsstoff. Wir beschränken uns in unserer Analyse auf drei besonders relevante Punkte: den neuen sachlichen Anwendungsbereich des RD; die Einbeziehung von Bestimmungen, die sich auf Konfliktsitutionen beziehen; sowie den Problemkreis juristischer Haftung von Unternehmen. Der Anwendungsbereich des RD Hinter dem sachlichen Anwendungsbereich steht die Frage, wer in der komplexen Struktur transnationaler Unternehmen und weltweiter Lieferketten für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden soll. Ursprünglich sollte der Vertrag lediglich transnational agierende Unternehmen betreffen und somit alle lokalen Unternehmen von seinem Anwendungsbereich ausnehmen. Muttergesellschaften und Abnehmerunternehmen an der Spitze der Lieferkette können einerseits häufig von der Ausbeutung von Mensch und Umwelt profitieren und sich andererseits regelmäßig der Verantwortung entziehen. Gründe -1 -
doi:10.17176/20190830-201215-0
fatcat:pozvpwjliva4peznru32zqunpu