Vorwort [chapter]

Peter O. Mülbert
2019 Bankrechtstag 2018  
Vorwort Der Bankrechtstag 2018 der BankrechtlichenV ereinigung -Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. fand am 29.Juni im Palais Ferstel in Wien mit etwa 240 Teilnehmern statt. In der ersten Abteilungu nter der Leitung von R. Bollenberger beleuchteten zunächst N. Forgó und D. Selig die "Umsetzungd er Datenschutz-Grundverordnung in der österreichischen und deutschen Kreditwirtschaft".D abei erläuterte Selig die erweiterten Anforderungena nd en Umgangm it personenbezogenen Daten und
more » ... Schwierigkeiten der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)i nsbesondere ausv erbandspolitischer Sicht.S eit dieser frühen Standortbestimmung nach dem Geltungsbeginn der DSGVO zum 25.05. 2018 ist ein beträchtlicherE rfahrungszuwachs mit diesem anspruchsvollen datenschutzrechtlichen Rechtsrahmen zu verzeichnen. Sodann widmete sich R. Freitag sich in seinem Vortrag zur "Digitalisierung vonBankprodukten im Lichte des BGB" den vorvertraglichen Informationspflichten sowie dem Text-u nd Schriftformerfordernis im Digitalgeschäft.D abei musste er feststellen, dass bestehende bürgerlich-rechtliche (Form-)Erfordernisse sich in mehrfacher Hinsicht als Schranken für eine wünschenswerte weitere Digitalisierungerweisen, und dass weitere Anpassungen des BGB an das digitale Zeitalter gebotene rscheinen. N. Rauer beschäftigtesich mit dem Verhältnis der DSGVO zur zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (EU) 2015/2366 (PSD II). Seine Betonungdes Charakters der PSD II als einer sektoralen Regelung,a lsoe iner lediglich zahlungsverkehrsrechtliche Belange abdeckenden Regelung veranlasste ihn nicht zuletzt zu der These, dass die Datennutzungsbeschränkungend er PSD II für Kontoinformationsdienstleister und Zahlungsauslösedienstleister keine Sperrwirkungf ür eine sonstigeN utzung der Daten bedeuten, sofern nur diese unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt ist. In der zweiten Abteilung unter der Leitungv on M. Artz zeigtez unächst C. Grüneberg auf, dass die vomB GH vore twa 20 Jahren zur "Vorfälligkeitsentschädigung" entwickelten Grundsätze außerhalb des Verbraucherdarlehensvertragsw eiterhin Geltungb eanspruchen. Fürd en Bereich des Verbraucherdarlehensvertragsliegt es hingegen, insbesondere was die Berechnungder Höhe einer etwaigen Vorfälligkeitsentschädigung anbelangt,wenigereindeutig,nichtzuletzt aufgrund der Vorgaben der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie, weswegen er diesbezüglich sogar für ein Eingreifen des Gesetzgebers offen ist. M. Spitzer und J. Wittig stellten sodann die jeweiligen "Erfahrungenm it der Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie" in Deutschland und Österreich vor. Ein erster Unterschied zeigt sich insoweit schon beim jeweiligenStandort der Umsetzung. In
doi:10.1515/9783110641103-001 fatcat:fbhk2d5pfvhbvc2icdcbvp2o6a