General-Anzeiger für Halle und den Saalkreis ; 11. Jg. - 58 (9.3.1899) [article]

(:Unkn) Unknown, Universitäts- Und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Martin-Luther Universität
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Anzeigen nehmen ferner ſämmtliche Filialen entgegen Erſgeint täglich Nachmittags zwiſchen 83 6 Ude DSrRrrrwru Die heutige Nummer uifaßt 10 Seiten Hentſcher Reichstag Spezialbericht unſeres Korreſpondenten H BVerlin 7 März Der Abg v Arnswalde Boehme Welfe iſt geſtern in Folge Schlag anfalls verſchieden Sein Andenken wird von dem Hauſe in üblicher Weiſe durch Erheben von den Plätzen geehrt Auf der Tagesordnung ſteht zunächſt die erſte Leſung des Geſetzentwurfs betr die gemeinſamen Rechte der
more » ... zer von Schuldverſchreibungen Staatsſekretär Nieberding empfiehlt den Entwurf in Uebereinſtimmung mit den Motiven darlegend Dem Schuldner ſtehe eine große Zahl ihrer Perſon nach unbekannter Gläubiger gegenüber die zwar übereinſtimmende Intereſſen haben ſich aber bei einer Gefährdung derſelben nicht oder nur ſchwer zu einem gemeinſamen Handeln zuſammenfinden können Um hier für den Weg zu eröffnen ſei eine rechtliche Organiſation der Schuldver ſchreibungsbeſitzer nöthig Abg v Strombeck Ctr erklärt wenn er in dieſem Augenblick über den Entwurf als Ganzes abſtimmen müßte würde er unbedingt mit nein ſtimmen Denn es könne vorkommen daß in den Gläubiger Ver ſammlungen eine vielleicht nicht einmal zu große Majorität die wichtigſten Rechte der Gläubiger opfern könnten Eine Vergewaltigung der Minorität ſei thatſächlich möglich Der Entwurf enthalte keinerlei Maßnahmen zum Schutze der Minorität Abg Büfſing Ctr beantragt Ueberweiſung an eine Kommiſſion mit der Maßgabe daß in dieſer nicht zu viele Juriſten ſitzen dürften und daß namentlich auch die Landwirthſchaft vertreten ſein müſſe Jedenfalls beſtehe für ein ſolches Geſetz ein großes Bedürfniß und auch mit den Einzel heiten ſei er im Ganzen einverſtanden Den Vorwurf des Vorredners daß die Minorität nicht genügend geſchützt ſei verſtehe er einfach nicht Denn die Minorität ſei vor allem geſchützt durch 5 1 dem zufolge nür ſolche Beſchlüſſe giltig ſeien welche zur Wahrung der gemeinſamen Jnter eſſen der Glänbiger gefaßt ſeien Weiter aber ſeien im S 10 ſo gewaltige Majoritäten für die Faſſung eines giltigen Beſchluſſes vorgeſehen daß es vollſtändig ausgeſchloſſen erſcheine es könne eine ſolche Majorität für Jemanden zu haben ſein der unlautere Wege wandelt Endlich aber blieben ja noch alle Anfechtungsgründe des Bürgerlichen Geſetzbuchs übrig Er ſelbſt möchte der Kommiſſion allerdings etwas anderes zu erwägen geben nämlich ob es nicht ebenſo wie dies im S 28 des Hypothekenbank eſetzeniwurfs vorgeſchlagen worden ſei für jede Kategorie Schuldverſcheet un en ein Gläubiger Vertreter zu beſtellen ſei bg Schrader frſ Vg ſchließt ſich dieſer Anregung durchaus an hält in Bezug auf die Ausdehnung des Geſetzes einige Aenderungen für angezeigt und heißt daſſelbe im Uebrigen willkommen Abg Lenzmann frſ Vp hält gleich Strombeck das Geſetz eigentlich für überflüſſig und wegen der Bindung der Minorität durch Majoritäts beſchlüſſe für bedenklich Man mag die Sache drehen wie man will eine Vergewaltigung der Minorität wird hier nichts weniger als ausgeſchloſſen Vielleicht läßt ſich aus dem Entwurf etwas Gutes herausſchälen aber vollkommen ſo daß man ihn mit Trompetenſtößen empfangen müßte iſt er keineswegs Abg Beckh frſ Vp iſt im Gegenſatz zu ſeinem Fraktionsgenoſſen Lenzmann der Anſicht daß das Geſetz einem längſt vorliegenden Be dürfniß entſpricht Hierauf geht die Vorlage an eine Kommiſſion von 21 Mitgliedern
doi:10.25673/opendata2-42979 fatcat:2jhwnu4kljc3bftziz5g4xvv4e