Editorial
U. Bischof
2020
KUR - Kunst und Recht
Editorial Liebe Leser, während man in Wittenberg -und Calbe -weiter über die Entfernung einer mittelalterlichen "Judensau"-Skulptur streitet, von der Julius Schoeps meint, man müsse sich eher kritisch mit ihr auseinandersetzen, als sie von der Stadtkirche zu reißen, legen Black Lives Matter Aktivisten in Bristol selbst Hand an und stürzen die Statue des englischen Sklavenhändlers Edward Colston kurzum ins Hafenbecken. Dort wurde sie zwischenzeitlich wieder herausgefischt und wird jetzt an einem
more »
... sicheren Ort verschlossen. Ob sie ihren Weg in ein Museum findet, dürfte fraglich sein. Nancy Pelosi fordert derweil die Statue des Vizepräsidenten der Konföderierten Alexander Stephens aus der National Statuary Hall im Capitol zu entfernen, der die "Annahme von der Gleichheit der Rassen" als "Fehler" bezeichnete. Diese und zehn andere Statuen im Capitol "pay homage to hate, not heritage. They must be removed." Man kann die historischen Kontexte selbstredend nicht miteinander vergleichen, ihre künstlerische Ausprägung allenfalls mit Ingo von Münch als "Das Böse in der Kunst" fassen. Selbst für die per se unverdächtigen, farbenprächtigen Werke Emil Noldes ist die Verbannung aus dem Kanzleramt letztes Jahr noch präsent und die Frage, inwieweit Künstler und Werk voneinander zu trennen sind, scheint mehr und mehr ihre Beantwortung zu finden. Für "Das Böse in der Kunst" steht auf ganz andere Weise auch der Beitrag von Xenia Schiemann, der einen Global Player als Abnehmer der heißen Ware aus dem Osten ins Visier nimmt und in der nächsten Ausgabe noch eine Fortsetzung finden wird. Um nicht allzu sinister zu enden, zumindest in den Bremer Wallanlagen kam dieser Tage eine illegal aufgestellte Bronzefigur eines einen leeren Einkaufswagen schiebenden alten Mannes zum Gefallen vieler Bremer hinzu. So eine anarchische Aktion sei halt auch Bremen, ließ die Stadt verlauten und gewährte ein einstweiliges Bleiberecht. Eine informative Lektüre wünscht herzlichst Ihr Ulf Bischof 2|2020 22. Jahrgang Powered by Quotus Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
doi:10.15542/kur/2020/2/1
fatcat:6ddjwh2q7zcxbi4mb6kvvdpnpu