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Die EuGH-Rechtsprechung zur Sitzverlegung und die fortbestehende Notwendigkeit für eine Sitzverlegungs-Richtlinie
2020
Die europäischen Grundfreiheiten verbürgen den im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen eine umfassende Niederlassungsfreiheit. Eine Ausprägung der Niederlassungsfreiheit stellt auch die Verlegung des Unternehmenssitzes dar. Nationalstaatliche Beschränkungen der Sitzverlegungen wurden demzufolge in einer Reihe von Urteilen durch den EuGH für unzulässig befunden. Dessen ungeachtet existiert immer noch kein europäisches Sekundärrecht, das Voraussetzungen und Anforderungen einer Sitzverlegung
doi:10.11588/srzwo.2014.2.73194
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