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Zur Lehre vom Widerruf der Testamente
1880
Zeitschrift der Savigny-Stiftung fur Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung
in Königsberg. In meinem Aufsatze liber den formlosen Widerruf der Testamente (Kritische Versuche S. 1 -40) sind folgende Sätze ausgeführt : 1. Nach ius civile kann ein Testator sein Testament Hindurch Errichtung eines neuen Testaments aufheben. 2. Das Edikt stellt für die bonorum possessio secundum tabulas formell die Bedingung auf, das schriftliche Testament müsse mit 7 Siegeln verschlossen und wenigstens bis zur Todeszeit insoweit unversehrt geblieben sein, dass linum und Siegel unverletzt
doi:10.7767/zrgra.1880.1.1.53
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