Erste umfassende Novellierung des russischen Arbeitsgesetzbuchs – die wichtigsten Änderungen

Jörg Peter, Maxim Solovjov
2008 osteuropa recht  
Die "Organisation" bezieht sich hier nur auf die juristische Person und ist im gesellschaftsrechtlichen Sinn gemeint; im russischen kollektiven Arbeitsrecht besteht dieser Terminus auch im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn als Entsprechung für den deutschen "Betrieb", vgl. Solovjov (Fn. 3), S. 130.
doi:10.5771/0030-6444-2008-1-18 fatcat:am4hzts7gjh53ghg4wpah7tcim