Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Ausschlüssen vom Wahlrecht

Dagmar Brosey
2019 djbZ - Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes  
Am 29. Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Wahlrechtausschlüsse nach § 13 Nr. 2 und 3 BWahlG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. § 13 Nr. 2 BWahlG sieht einen Wahlrechtsausschluss von Personen vor, für die ein*e Betreuer*in in allen Angelegenheiten nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist. § 13 Nr. 3 BWahlG schließt Personen vom Wahlrecht aus, die sich wegen einer im Zustand der Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB begangenen Tat gemäß § 63
more » ... B in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, vereinbar sind. Beide Wahlrechtsauschlüsse knüpfen an das Vorliegen einer Behinderung an. Die Entscheidung des BVerfG ist erfreulich und war dringend erforderlich. Diese Wahlrechtausschlüsse sind seit mehr als 30 Jahren umstritten. Der Impuls zum Handeln wurde jetzt endlich gesetzt, ein inklusives Wahlrecht soll kommen.
doi:10.5771/1866-377x-2019-2-67 fatcat:igbsyicovfcjba3lp5uksgfhee