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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Ausschlüssen vom Wahlrecht
2019
djbZ - Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes
Am 29. Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Wahlrechtausschlüsse nach § 13 Nr. 2 und 3 BWahlG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. § 13 Nr. 2 BWahlG sieht einen Wahlrechtsausschluss von Personen vor, für die ein*e Betreuer*in in allen Angelegenheiten nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist. § 13 Nr. 3 BWahlG schließt Personen vom Wahlrecht aus, die sich wegen einer im Zustand der Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB begangenen Tat gemäß § 63
doi:10.5771/1866-377x-2019-2-67
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