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Beschluss und Wissenschaftliche Begründung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die COVID-19-Impfempfehlung
2020
Die im Epidemiologischen Bulletin 2/2021 veröffentlichte Empfehlung tritt in Kraft, sobald ein erster Impfstoff zum Schutz vor COVID-19 zugelassen und in Deutschland verfügbar ist. Aufgrund begrenzter Impfstoffverfügbarkeit soll die Impfung zunächst nur Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben.
doi:10.25646/7755.2
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