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Verwaltungsbericht der Polizeidirektion des Kantons Bern
1918
In 14 Fällen mussten Sicherungsmassnahmen gegenüber gemeingefährlichen Personen ergriffen werden, die in Strafuntersuchung gestanden hatten, jedoch wegen gänzlicher Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen oder durch einen Aufhebungsbeschluss ausser Verfolgung gesetzt oder auch wegen geminderter Zurechnungsfähigkeit teilweise von Strafe befreit worden waren. In 13 Fällen handelte es sich um Männer, in einem Fall um eine Frau. Der Antrag auf Ergreifung der Sicherungsmassnahmen ging in zwei Fällen
doi:10.5169/seals-416905
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