Verwaltungsbericht der Polizeidirektion des Kantons Bern

Merz, A. Stauffer, Tschumi
1918
In 14 Fällen mussten Sicherungsmassnahmen gegenüber gemeingefährlichen Personen ergriffen werden, die in Strafuntersuchung gestanden hatten, jedoch wegen gänzlicher Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen oder durch einen Aufhebungsbeschluss ausser Verfolgung gesetzt oder auch wegen geminderter Zurechnungsfähigkeit teilweise von Strafe befreit worden waren. In 13 Fällen handelte es sich um Männer, in einem Fall um eine Frau. Der Antrag auf Ergreifung der Sicherungsmassnahmen ging in zwei Fällen
more » ... n der I. Strafkammer, in zwei von der II. Strafkammer, in vier von korrektionellen Gerichten und in sechs von Untersuchungsrichter und Staatsanwalt aus. Die begangenen Delikte waren Betrug, Widersetzlichkeit, Unsittlichkeit mit jungen Leuten, Diebstahl, Brandstiftung, Drohung, Fälschung von Urkunden, Unterschlagung, Misshandlung, Skandal und Ärgernis. In sechs Fällen bestand die Sicherungsmassnahme in der Versetzung in eine bernische Irrenanstalt, in drei in der Versetzung in die Arbeitsanstalt, in zwei in der Versetzung in die Armenanstalt, in einem in der Versetzung in die Erziehungsanstalt. In einem Falle konnte der in kindlichem Zustande verbliebene Delinquent, ein Ausländer, seiner Familie zur Beaufsichtigung überlassen werden unter Verpflichtung, ihn unter ärztliche Kontrolle zu stellen. Der Betreffende hat in der Folge die Schweiz verlassen, womit die Angelegenheit in glücklicher Weise erledigt wurde.
doi:10.5169/seals-416905 fatcat:gnmc3ymo2rhpflsw36jnarp6vu