Friedrich Robert Helmert
W. Schweydar
1917
Die Naturwissenschaften
liche Regelung noch nioht erfolgt ist. Die gegenwiirtig yon dem Staat gogeniiber der Elekt r izitiitswir tseh, aft g~forderten Mallnahmen haben teils die Besteuerung der elektrischen Arbeit, tells die FSrderung der elektrischen GroBwirtsehaft, teils die gesmmte Monopolisierung zttm Gegenstand. Ei,ne Besteuerung der elektrischen Arbeit, d~e ,bereits im Jahre 1908 den Reichstag beschiiftigte, wiirde nicht nur ~.erhiiltnismiillig unbedeuterrde Betriige erbringen, sie wiirde vielmehr ctie
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... iitsversorgung zugunsten anderer Kraftquellen wesentlich beeintriichti.gen; sie Scheint d'ureh die Einfiihrun,g der Kohlen, steuer denn auch gliicklich iiberwurrden zu sein. Die gesamte ~-~[onopolisierung der Elektrizitiitsw irtseh,aft, d'. h. die t?bernahme der Erzeugung und Verteilung .der eiektrischen Arbeit yon seiten der Staaten bzw. des Reiches begegnet in alle~l einsichtigen Fachkreisen den schwersten Bedenken; der Lahmlegung .des gerade auf diesem Gebiete so erfolgreichen privaten Unternehmungsgeistes, der Gefahr einer staatlich bureaukratisehen Betriebsfiihrung wiirden nur unbedeutende Ertrw ohne alle weiteren Vorteile gegeniiberstehen. Die ~[onopolis4erung wird daher auch nut yon Theoretikern gefordert, die den wirklichen Verh~iltnissen fremd gegeniiber,stehen. Dagegen wiirde die 175rderung tier Grol]wirtschaft durch Errichtung yon Grol]kraftwerken und Verbindungsnetzen, sei es auf Kosten des Staates, sei es mit seiner Unterstiitzung, die natiirliche Entwicklung begiinstigen und kSnnte neben den erwiinschten Ertr~ignissen zugleich fiir den Staat eine Grundlage schaffen, die ihm in ferner Zeit ein weiteres Eingreifen, .sofern sich d~es a]s zweckm~Big und nStig erwe~sen sollte, erm~iglichen wiirde.
doi:10.1007/bf02448195
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